Im Urlaub geblitzt – welche Verkehrssünden teuer werden können

Ein kurzer Anruf am Steuer, ein Bier zu viel in der Kneipe oder der schnellstmögliche Weg nach Hause: Das alles ist nicht nur gefährlich, sondern kann hohe Bußgelder und Strafen zur Folge haben. Auch kleinere Unachtsamkeiten wie vergessene Fahrzeugpapiere können Geld kosten. Mit welchen Konsequenzen Autofahrer bei Verkehrssünden rechnen müssen, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Peter Scheffer der Bünder Kanzlei Scheffer & Redeker.

Im Urlaub geblitzt oder falsch geparkt: Geldstrafe statt Punkte
Das Flensburger Verkehrszentralregister trägt nur Punkte für Vergehen ein, die in Deutschland begangen wurden. Seit dem 28. Oktober 2010 gilt jedoch ein EU-weites Abkommen. Es erlaubt den einzelnen Mitgliedsländern, Verkehrssünden auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus mit Geldstrafen zu ahnden. Die Höhe der Geldbußen ist in jedem Land unterschiedlich. Der ROLAND-Partneranwalt erklärt: „Straffreies Falschparken und Rasen im europäischen Ausland sind seit letztem Jahr vorbei. Auch außerhalb von Europa sollten Autofahrer auf der Hut sein und geltende Verkehrsregeln beachten. Je nach Land können Verstöße teuer werden.“
Ohne Papiere, Gurt oder Licht: Kleinigkeiten können teuer werden
Benutzt der Fahrer ein Handy ohne Freisprechanlage, drohen ihm seit 2004 ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ist man in Italien mit Handy am Steuer unterwegs, muss man mit einer Strafe von mindestens 155 Euro rechnen. Auch andere kleine Unachtsamkeiten werden mit Geldstrafen und Punkten geahndet: Fehlen bei der Verkehrskontrolle beispielsweise Führerschein, Ausweis oder Fahrzeugpapiere, droht eine Geldstrafe von zehn Euro. Sind Fahrer oder Mitfahrer nicht wie vorgeschrieben angeschnallt, kostet das 30 Euro. Wer ein Kind nicht angeschnallt hat, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss 40 bis 50 Euro zahlen. Autofahrern, die im Tunnel oder im Dunkeln ohne Abblendlicht unterwegs sind, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. „Um unnötigen Ärger, Bußgelder und Punkte wegen vermeintlicher Kleinigkeiten zu vermeiden, sollte der Fahrer stets vorab kontrollieren, ob er alle Papiere dabei hat, der Sicherheitsgurt bei allen Insassen angelegt und, falls nötig, das Abblendlicht eingeschaltet ist“, so Peter Scheffer.
Tempolimit: Hohes Bußgeld bei zu hoher Geschwindigkeit
In einem geschlossenen Wohngebiet droht bei bis zu 10 km/h zu viel auf dem Tacho ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschreitet, muss mit 680 Euro, vier Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Bußgelder insgesamt etwas niedriger aus, Punktezahl und Fahrverbot sind jedoch meist identisch. „Wird man wiederholt mit überschrittener Geschwindigkeit erwischt, können die Geldbußen deutlich höher sein“, so Rechtsanwalt Peter Scheffer. Überschreitet man in Frankreich die Geschwindigkeitsgrenze um mehr als 50 km/h, muss man mit einer Strafe bis 1.500 Euro, in Österreich gar bis 2.180 Euro rechnen.
Alkohol am Steuer: Alkoholgehalt im Blut des Fahrers ausschlaggebend
Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer sitzt, überschreitet die gesetzliche Promille-Grenze und muss 500 bis 1.500 Euro Bußgeld zahlen. Hinzu kommen vier Punkte sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ab 1,1 Promille im Blut gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat und verliert seinen Führerschein für eine Zeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zusätzlich wird das Vergehen mit sieben Punkten sowie einer Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet. Fahrer, die jünger als 21 Jahre oder noch in der Probezeit sind, müssen die Null-Promille-Grenze beachten: Bei Verstoß sind 250 Euro zu zahlen, es gibt zwei Punkte in Flensburg sowie eine verlängerte Probezeit. Außerdem muss der Fahrer meist an einem Aufbauseminar teilnehmen. Rechtsanwalt Scheffer rät: „Zwar ist das Feierabend-Bier oder ein Glas Wein im Restaurant erlaubt, generell ist die Devise ‚Don’t drink and drive’ jedoch zu beachten. Denn: Alkohol am Steuer ist und bleibt gefährlich – insbesondere dann, wenn es zu einer kritischen Verkehrssituation kommt.“ In Großbritannien wird Alkohol am Steuer mit bis zu sechs Monaten Haft und umgerechnet bis zu 5.820 Euro geahndet, während sich in Dänemark die Geldbußen prozentual nach dem Nettomonatseinkommen berechnen.
„Cruisen“ und „Tunen“: Anwohner stören und Verkehr gefährden kostet
Belästigt der Autofahrer mit unnützem Hin- und Herfahren Anwohner einer Ortschaft, so handelt er ordnungswidrig und muss mit einer Verwarnung von 20 Euro rechnen. Individuelle Veränderungen am Fahrzeug, die Fahreigenschaften verbessern oder das optische und akustische Design verändern sollen, müssen durch einen Sachverständigen genehmigt werden. Bestimmte Teile wie Reifen, Scheiben und Folien für Scheiben, Scheinwerfer, Leuchten und Glühlampen müssen in der amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. „Lackierte Leuchten sind beispielsweise nicht erlaubt“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Bei einem Verstoß darf das Fahrzeug nicht mehr betrieben werden, bis es wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden ist. Scheffer rät: „Wer für die individuelle Gestaltung seines Fahrzeugs nicht mit der Betriebserlaubnis des Wagens bezahlen will, sollte sich vor dem „Tunen“ genau erkundigen, was erlaubt ist.“
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.07.2012
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