Ihre Fluggastrechte bei Verspätung, Überbuchung und Annullierung
Nicht nur Vielflieger kennen das Problem: Flüge sind verspätet, überbucht oder werden ganz gestrichen. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie in diesen Fällen haben.
In der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist festgelegt, welche Rechte Sie als Flugpassagier haben, wenn Ihr Flug verspätet oder überbucht ist oder im schlimmsten Fall gar annulliert wird. Die Verordnung findet in allen Fällen Anwendung, in denen Sie von einem EU-Flughafen starten oder auf einem Flughafen in der EU landen und mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen. Sie gilt nicht nur bei Linienflügen, sondern auch bei Charterflügen und insbesondere auch bei sog. „Billigflügen“.
Ihr Rechte bei Überbuchung
Viele Airlines verkaufen regelmäßig mehr Tickets als Sitzplätze vorhanden sind, um eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen. Als Betroffener haben Sie das Recht auf eine Umbuchung und auf Erstattung des Ticketpreises, und zwar nach Ihrer Wahl. Wenn Sie Ihren Platz nicht freiwillig „aufgeben“ wollen und trotzdem nicht mitfliegen dürfen, muss die Airline Sie entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei Flügen unter 1.500 km beträgt sie 250 Euro, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km 600 Euro und bei Flügen über 3.500 km 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung reduziert sich, wenn Sie der Ersatzflug nicht später als vier Stunden als geplant an den Zielflughafen bringt.
Ihre Rechte bei Annullierung
Wird Ihr Flug annulliert, so haben Sie zunächst – wiederum nach Ihrer Wahl – Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung. Dazu haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt wie im Falle der Überbuchung bei Flügen unter 1.500 km 250 Euro, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km 600 Euro und bei Flügen über 3.500 km 600 Euro. Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn höhere Gewalt Ursache für die Annullierung war. Höhere Gewalt liegt beispielsweise bei schlechtem Wetter oder Naturkatastrophen vor, grundsätzlich aber nicht bei technischen Defekten.
Ihre Rechte bei Verspätung
Bei Verspätungen haben Sie als Fluggast – abhängig von der Länge der Flugstrecke und dem Ausmaß der Verspätung – zunächst Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft sowie Telekommunikation, nämlich bei Flügen bis zu 1.500 km ab einer Verspätung von zwei Stunden, bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km ab einer Verspätung von drei Stunden und bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU ab einer Verspätung von vier Stunden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, in einigen Fällen muss Sie die Airline auch kostenlos zu Ihrem ursprünglichen Abflugsort zurückbefördern.
Übrigens:
Weigert sich die Airline, Ihren Verpflichtungen aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung nachzukommen, so können Sie sich mit einer Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wenden. Das LBA ist als zuständige Behörde für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet, sich Ihrem Fall anzunehmen. Es kann zwar Ihre Ansprüche nicht durchsetzen (das müssen Sie ggf. selbst vor einem Zivilgericht), jedoch kann es das Luftfahrtunternehmen mit einer Geldbuße belegen. Weitere Informationen und Beschwerdeformulare finden Sie auf der Homepage des LBA.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 8.08.2011bisher keine Kommentare
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