Höhere Strafen für Telefonieren am Steuer
Am 1. Mai 2014 wurde das Punktesystem für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung umgestellt. Dabei wurde unter anderem das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer teurer. Statt 40 Euro zahlt der Fahrer nach dem neuen System 60 Euro und erhält einen Punkt.
Schon bisher ist das Telefonieren am Steuer ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Spätestens mit dem höheren Bußgeld und mit der Umstellung des Punktesystems ist es auch für den Fahrer kein Kavaliersdelikt mehr, beim Fahren mit dem Handy in der Hand erwischt zu werden. Die drohenden empfindlichen Strafen lassen sich aber vermeiden. Stefan Ebers, Herausgeber des telespiegels, erklärt dazu: „Wir raten Fahrern, ein Headset zu verwenden. Damit ist das Telefonieren am Steuer nicht nur gesetzeskonform. Denn ein solches Gerät ist auch in der Anschaffung günstig und lässt sich zum Beispiel per Bluetooth kinderleicht installieren. Einige Produkte sind bereits für einen Betrag ab ca. 10 Euro im Handel erhältlich.“ Weitere Informationen dazu sind auf telespiegel.de unter www.telespiegel.de/handy/handy-verbot-steuer.html zu finden.
Andere Funktionen wie SMS oder Nachrichtenaustausch per Messenger sind während der Fahrt ebenfalls ein Tabu. Der Experte weist in diesem Zusammenhang auf § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung hin. Demnach kann bereits das bloße Halten des Telefons einen Verstoß darstellen. Im Wortlaut heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Stefan Ebers mahnt: „Viele Urteile bestätigen die weite Auslegung dieses Satzes der Straßenverkehrsordnung in der Praxis. Daher sollten sich Fahrer darüber im Klaren sein, dass es empfindliche Strafen nach sich zieht, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu haben.“ Eine Sammlung von entsprechenden Gerichtsentscheiden ist ebenfalls auf der Webseite des telespiegels zu finden.
Das Handyverbot ist nicht auf Autofahrer beschränkt. Denn allen Verkehrsteilnehmern ist es untersagt, während der Fahrt ein Mobilfunkgerät in der Hand haltend zu nutzen. Die Regelung betrifft folglich auch Fahrradfahrer, die bei Zuwiderhandlung mit einem reduzierten Bußgeld rechnen müssen.
Wer ohne Freisprechanlage unterwegs ist, hat nach Meinung des telespiegel-Herausgebers nur eine Möglichkeit: „Anhalten, Motor ausstellen und dann zum Handy greifen. Ansonsten gilt im Straßenverkehr: Finger weg vom Mobilfunkgerät!“
Quelle: openPR
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Angebot: Budoten Stickmotiv Asiatischer Vogel / Oriental Bird (Phönix) – EMB-15031
- Angebot: Budoten Stickmotiv Geisha mit Shamisen / Playing the Shamisen – EMB-FA419
- Angebot: Budoten Stickmotiv Drachen / Dragon – EMB-LH463
- Angebot: Budoten Stickmotiv Kämpfer / Martial Artist – EMB-CI568
- Angebot: Budoten Stickmotiv Asiatischer Vogel / Oriental Bird (Phönix) – EMB-15165