Hätten Sie’s gewusst? – Was passiert, wenn ein Schlagstock eingesetzt wird
Interessante Fragestellung: „Ich möchte diesen Schlagstock zur Selbstverteidigung nutzen, mit was für Folgen muss ich rechnen wenn mich die Polizei damit aufgreift oder wenn ich ihn gegebenenfalls zur Selbstverteidigung nutze? Wie gefährlich bzw was für Verletzungen trägt mein Angreifer davon, wenn solch ein Schlagstock für die Verteidigung verwendet wird?“Ich meine, diese Frage ist eigentlich überhaupt nicht zu beantworten.
1. Der Schlagstock durfte in Deutschland (ausgenommen bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere bei Versammlungen, Demonstrationen) getragen werden. Es ist weder eine verbotene noch eine erlaubnispflichtige Waffe. Mindestalter für den Erwerb: 18 Jahre. Mit Änderung des Waffenrechts ist das Führen (= zugriffsbereite Tragen) in Deutschland und Österreich nicht mehr gestattet.
2. Beim Einsatz des Schlagstocks für die Selbstverteidigung gelten die gleichen Grundregeln wie bei jeder anderen Art der Selbstverteidigung auch: Die eingesetzte Form der Selbstverteidigung darf nicht unverhältnismäßig sein.
3. Der Grad der Verletzungen kann von leicht bis schwer reichen. Dies hängt wohl in erster Linie davon ab, wie stark Sie gegebenenfalls zuschlagen, wo Sie treffen und mit welchem Geschick der Schlagstock eingesetzt wird.
Für Punkt 2 der Fragestellung muss es leider bei diesen pauschalen Aussagen bleiben, da alles andere nur reine Spekulation wäre.
Hätten Sie auf diese Kundenfrage eine bessere Antwort oder haben wir vielleicht doch etwas vergessen?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 3.09.2008bisher keine Kommentare

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