Haftung der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl

fahrradDas Amtsgericht Pankow-Weißensee hat mit Datum vom 23 September 2013 festgestellt, dass ein den Versicherungsfall auslösender Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn keine Einbruchspuren zu erkennen sind. Ausgangslage des Verfahrens war die Klage eines Versicherungsnehmers, der bei der Versicherungsgesellschaft eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte.
Sein Fahrrad stellte er in dem hauseigenen Keller ab und verschloss diesen mit einem Zahlenschloss. Nach Rückkehr aus seinem Urlaub musste der Versicherungsnehmer feststellen, dass sein Fahrrad gestohlen war. Das Zahlenschloss zur Kellertür war zuvor geöffnet worden. Daraufhin forderte er die Beklagte erfolglos zur Zahlung der Versicherungsleistung auf. Die Versicherungsgesellschaft lehnte dies ab. Das Gericht gab dem Geschädigten nach dessen Klage nun Recht. Einer Haftung der Hausratversicherung stehe nicht entgegen, dass keine Einspruchspuren festzustellen seien, weil das Zahlenschloss durch Eingabe des Zahlencodes geöffnet worden sei. Denn es sei mit dem versicherten Risiko unvereinbar, nur bei äußeren Einbruchspuren von einem Einbruchdiebstahl auszugehen.
Die Feststellung des Amtsgerichts Pankow-Weißensee bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht in jedem Fall einen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben. Allerdings kann sich die Versicherung eben auch nicht auf die Argumentation zurückziehen, dass der Versicherungsfall – wie vorliegend der Diebstahl – überhaupt nicht eingetreten sei. Wenn der Versicherungsnehmer hinreichend darlegen kann, dass sein Fahrrad (oder andere in seinem Eigentum befindliche Sachen) gestohlen wuren, reicht dies für den Haftungsfall aus“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 31.03.2015
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