Gerichtsurteil zur Internet-Drosselbremse ist quatsch
Durch das neue Gerichtsurteil des Landgerichts Köln, hat die Verbraucherzentrale einen ersten Schritt gegen die Drosselbremse bei der DSL-Flatrate durchgesetzt. Doch DSL-Tarifexperte Philipp Jorek bedauert die Entscheidung – zum Schutz der Verbraucher: „Ein derartiges Vorgehen ist völlig übertrieben und hat den falschen Ansatz.“ Gemeint ist, dass die Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 2 MBit/s im Jahr 2016 nicht stattfinden darf. „Anstatt eine Drosselung zu verbieten, sollte eher dagegen geklagt werden, dass der Begriff Flatrate weiterhin in der jetzigen, verwirrenden Form benutzt wird,“ so Jorek weiter. Momentan werden immernoch Telefon- und Internetanschlüsse mit dem Wort „Flatrate“ bezeichnet, obwohl es keine echten Flatrates sind.
„Deutschland braucht eine Drosselbremse, da Verbraucher sonst in einigen Jahren deutlich mehr Geld für die Internetnutzung ausgeben müssen,“ sagt Jorek und beruft sich auf seine 13 jährigen Erfahrungen beim Tarifvergleichsportal www.billig-tarife.de . Er führt dies auf einen kleinen Nutzerkreis zurück, der besonders viel im Internet surft und große Datenmengen downloaded und damit extrem hohe Kosten verursacht. „Die Zeche der Vielsurfer müssen am Ende alle Verbraucher bezahlen. Das darf nicht sein und deshalb müssen die Deutschen verstehen, dass eine Drosselbremse keine Gefahr ist.“ Auch nach einer Geschwindigkeits-Drosselung auf 2 MBit/s kann jeder noch wunderbar Internetseiten aufrufen und im Internet surfen. Warum die Vebraucherzentrale „lange Wartezeiten beim Aufruf von Internetseiten“ als Begründung der Drosselbremse aufführt, versteht Jorek nicht. In manchen Teilen Deutschlands werden diese schnellen Geschwindigkeiten von 2 MBit/s bis heute nicht erreicht. Dies hat Jorek bereits für einen großen Fernsehsender untersucht und im Fernsehen demonstriert.
Das Gerichtsurteil zur Drosselbremse ist vom Landgericht Köln (Az. 26 O 211/13) und ist nicht rechtskräftig.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile