Gefährlicher Alltag Behandlungsfehler? Wie sich Patienten schützen können

A medical team performing an operationDie Diskussion um Behandlungsfehler in Deutschland ebbt nicht ab. Jeder konnte in letzter Zeit die Schlagzeilen verfolgen. Artikel wie „Kein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler“ oder „Ärzte im Visier“ sorgen für große Resonanz. Das Thema beschäftigt die Menschen, da einfach jeder irgendwann einmal ärztlich behandelt wird. Und nicht immer hat die ärztliche Behandlung den Erfolg, den sich Patienten erhoffen. Dennoch ist ausbleibender Erfolg einer Therapie nicht gleichbedeutend mit einem Behandlungsfehler.

Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Patient aufgrund ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzung Schaden erleidet. Laut Bundesärztekammer gehört dazu auch eine mangelnde Risikoaufklärung durch den behandelnden Arzt.
An der Stelle können Patienten aber auch selbst aktiv werden und der eigenen Verunsicherung entgegenwirken. Ausführliche Information und Aufklärung ist der beste Weg, um Behandlungsfehler zu vermeiden. Das bestätigte auch Elisabeth Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen in einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer. Laut Goetz gehe es selbst Betroffenen nicht hauptsächlich
um finanziellen Ausgleich, sondern um eine offene Kommunikation. „Wir erleben in unserer Arbeit täglich, wie verzweifelt Patienten sind, die ihre Situation nicht überblicken können und wie erleichtert und positiv sie dann auf unsere schnelle, unkomplizierte und leicht verständliche Art der Kommunikation reagieren“, so Dr. Jan-Christoph Loh, Geschäftsführer von Medexo – Medizinische Experten Online.
Er verrät hierzu auch fünf Tipps, wie Sie sich selbst qualifiziert informieren und für eine offene Kommunikation sorgen, um Behandlungsfehlern vorbeugend entgegen zu wirken:
1. Informieren Sie sich – aber an der richtigen Stelle: die eigenen Symptome zu googeln ersetzt keine qualifiziert Beratung. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist unter einer kostenlosen Telefonnummer (0800 0 11 77 22) erreichbar, führt auch eine Online-Beratung durch und vermittelt auf Wunsch einen Berater in Ihrer Nähe.
2. Suchen Sie einen Spezialisten auf. In der Regel ist Ihr Hausarzt der erste Ansprechpartner, denn er kennt Sie und Ihre Krankengeschichte. Doch wenn es um spezielle medizinische Fragen geht, sollte er Sie zum Facharzt überweisen. Die Bundesärztekammer bietet eine Online-Arztsuche, die Sie bei der Suche nach einem geeigneten Spezialisten unterstützt.
3. Informieren Sie den Arzt über sich – gerade für einen Facharzt, der Sie noch nicht kennt, ist das sehr wichtig. Erklären Sie Ihre Beschwerden, seit wann diese bestehen und auch was Ihnen Linderung bringt. Informieren Sie den Arzt über vorherige Erkrankungen, Behandlungen und Therapien. Nennen Sie alle Medikamente, die Sie einnehmen, auch solche, die Sie rezeptfrei gekauft haben. Empfehlenswert ist, sich vorher alles zu notieren oder sogar eine Vertrauensperson mitzunehmen. Die Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover bietet zahlreiche Informationen und auch eine Checkliste zur optimalen Vorbereitung Ihres Arztgespräches.
4. Holen Sie eine zweite Meinung ein. Kein verantwortungsvoller Arzt wird darauf bestehen, dass seine Meinung allein richtig ist. Eine Zweitmeinung kann helfen, Bedenken hinsichtlich einer vorgeschlagenen Behandlung auszuräumen. Da dabei noch einmal fachkundig alle Ereignisse aus einem anderen Blickwinkel eingeschätzt werden, können so auch Fehler vermieden werden. Medexo bietet Ihnen die Möglichkeit, eine medizinische Zweitmeinung von führenden Spezialisten über das Internet einzuholen (www.medexo.com). Die Unabhängigkeit der Zweitmeinung wird garantiert, da die Weiterbehandlung durch den mit der Beurteilung betrauten Experten grundsätzlich ausgeschlossen ist.
5. Holen Sie sich Rat bei Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse ist Ihr persönlicher Experte, der Sie sowohl vorab als auch beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler beraten kann. Ihre Krankenkasse bespricht mit Ihnen alle Fakten zum vermuteten Behandlungsfehler und fordert auf Wunsch alle Behandlungsunterlagen bei Ärzten und Krankenhäusern an. Sie hilft Ihnen bei außergerichtlicher Streitschlichtung und vermittelt Ansprechpartner in den Verbraucherzentralen und den Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Ebenso können Sie die Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nutzen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.04.2014
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