Ferienbeginn: Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar
In den ersten Bundesländern beginnen jetzt die Ferien, doch auch die schönste Zeit des Jahres, der Urlaub, sollte gut geplant sein. Viele Leute nutzen eine Checkliste, um den Urlaub optimal vorzubereiten. Ein Posten auf der Liste sollte der Überlegung gewidmet sein, was zu tun ist, wenn ungeplante Ereignisse eintreten. Wer hilft, wenn man krank wird, einen Unfall hat oder bestohlen wird? Man ist also gut beraten, für solche unvorhersehbaren Ärgernisse seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und die Kontaktdaten des jeweiligen Versicherers bei sich zu führen.
Reisekrankenversicherung bietet umfassende Hilfe
Unverzichtbar ist in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung. Sie kommt für die von der Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport auf. Voraussetzung für den Rücktransport: Die Erkrankung ist während der Reise unvorhergesehen eingetreten oder durch einen Unfall verursacht worden. Weltweit gilt beispielsweise die Reisekrankenversicherung MediTravel der Gothaer. Mit ihr werden Sie zudem als Privatpatient behandelt. Ein besonderes Highlight betrifft Familien: Sie zahlen nur den besonders günstigen Familienbeitrag.
Kostenloser Rücktransport
Weitere Pluspunkte von MediTravel: Wenn das Krankenhaus im Ausland nicht deutschem Standard entspricht, also eine Unterversorgung droht, oder die Dauer des Aufenthaltes nach der Prognose des behandelnden Arztes 14 Tage übersteigt, wird der Versicherte ebenfalls nach Hause geflogen. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Begleiter sind ebenfalls abgedeckt. Eingeschlossen sind auch die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise wie Umbuchungskosten sowie Hilfsmittel wie Gehstützen. Der Versicherungsschutz kann auf bis zu zwölf Wochen am Stück ausgedehnt werden.
PKW: Grüne Versicherungskarte zeigt, welche Länder versichert sind
Nach wie vor ist das eigene Auto eines der beliebtesten Reisemittel. Jeden Sommer sind die europäischen Transitstrecken stark frequentiert. Vorteil der Anreise im PKW: So bleibt man auch am Reiseziel mobil. Dennoch sollte man sich erkundigen, ob der Versicherer auch für Schäden am Urlaubsort aufkommt. Sehr wichtig ist nach wie vor die Grüne Versicherungskarte, auf denen alle Länder des „Grüne Karte Abkommens“ vermerkt sind. Sie gilt bei Fahrten mit dem eigenen PKW im Ausland als Nachweis eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes in Höhe der im Besuchsland vorgeschriebenen Deckungssummen.
Wer in seinem Urlaub die europäischen Grenzen mit dem eigenen PKW verlässt, sollte sich zuvor an seinen Versicherer wenden, wenn ihm an einem Kaskoversicherungs- oder Kraftfahrt-Unfallversicherungsschutz gelegen ist. Denn Versicherungsschutz im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte besteht außerhalb Europas nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss besonders vereinbart werden.
Darüber hinaus enthält die Karte wichtige Angaben über das versicherte Fahrzeug sowie die Namen und Anschriften der im Ausland zuständigen Schadenregulierungsbüros. Außerdem sollte die Grüne Karte vor Urlaubsantritt unbedingt auf ihr „Verfalldatum“ hin überprüft werden. Meist verfällt sie nach wenigen Jahren und muss dann erneut ausgestellt werden.
Reisegepäckversicherung
Viele Menschen schließen auch eine Reisegepäckversicherung ab, insbesondere dann, wenn Sie wertvolle Gegenstände wie Kameras oder Schmuck mit sich führen. Auch wenn der Versicherungsschutz sehr umfangreich ist, sollte man sein Gepäck immer im Blick haben, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Die Reisegepäckversicherung leistet zum Beispiel, wenn die Ferienwohnung aufgebrochen und persönliches Hab und Gut gestohlen wird oder wenn das Reisegepäck zerstört oder beschädigt wird.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.06.2011bisher keine Kommentare
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