Fastenzeit und katholische Kirche

Über die katholische Fastenzeit kursieren einige Mythen. Die Hauptschuld an dieser Verwirrung liegt bei dem Gebilde des sog. „Zweiten Vatikanischen Konzils“ (V2) und an den kollaborierenden Medien. Deshalb einige Richtigstellungen:
1. „Karneval und Fastenzeit gehören zusammen.“

Tatsächlich haben Karneval und Fastenzeit nichts miteinander zu tun.

Es besteht in der Fastenzeit auch eigentlich kein besonderes Fleischverbot (Abstinenz); nur der Aschermittwoch kommt zu den ohnehin regulär fleischfreien Freitagen (Freitagsopfer) hinzu – wobei das V2-Gebilde allerdings auch dieses Fleischverbot abgeschafft hat. Schon von daher wäre es abwegig, dafür dem „Fleisch Lebewohl“ (Carne, Vale) zu sagen.

Erst recht wäre es abwegig, deshalb vor dem Aschermittwoch noch mal „richtig ein Fass aufzumachen.“ In Wahrheit ist Karneval das Frühlingsfest des heidnischen Götzen Dyonisos (Bakchos), Gott des Weins und der Ekstase. Bei den dionysischen Riten („Mysterien“) wurde der Götze, mit Tiermaske verkleidet, auf einem Schiffskarren (lat. „carrus navalis“ => Karneval) umhergezogen, während seine – ebenfalls als Tiere verkleideten – Götzendiener um den Schiffskarren tanzten.

Während das Heidentum Karneval feiert, befindet sich die Kirche in der Vorfastenzeit, die in der Liturgie schon recht ähnlich der Fastenzeit ist (Bußfarbe violett, kein Alleluja, kein Gloria in der Sonntagsmesse). Das V2-Gebilde hingegen hat keine Vorfastenzeit; obendrein sind dort sogar „Karnevalsmessen“ als eine Form der – n.b. sakramental sowieso ungültigen – sog. „neuen Messe“ häufig, womit das V2-Gebilde allerdings eigentlich die Maske nur besonders deutlich fallen lässt und sein wahres Gesicht zeigt.

2. „Die Fastenpflicht kann statt durch Nahrungsverzicht auch durch sonstigen Verzicht erfüllt werden.“

Tatsächlich bezieht sich Fasten im kirchlichen Sinne ausschließlich auf den Nahrungsverzicht. Das V2-Gebilde hingegen predigt erfahrungsgemäß allenfalls noch für den Aschermittwoch und den Karfreitag eine Fastenpflicht bzgl. der Nahrung sowie ein Fleischverbot; ansonsten wird gerne für ein illusorisches „Ersatzfasten“ geworben, z.B. weniger Autofahren, weniger Rauchen, sich eine „Fasten-SMS“ aufs Handy schicken lassen etc. Durch solches „Ersatzfasten“ quasi nach Belieben wird eine eigentliche Fastendisziplin besonders wirksam bekämpft.

3. „Beim Fasten muss man weniger essen.“

Tatsächlich gibt es im Kern nur die Vorschrift, dass man an einem Fasttag nur einmal sich satt essen darf; darüber hinaus sind höchstens noch zwei kleine Stärkungen erlaubt. Außerdem sind bestimmte Getränke auch außerhalb dieser Mahlzeiten erlaubt, namentlich Wasser, Bier (400 kcal / Liter) und Wein (rot: 650 kcal / Liter; weiß: 700 kcal / Liter), nicht aber z.B. Milch (Buttermilch: 350 kcal / Liter; 1,5% Fett: 450 kcal / Liter; 3,5% Fett: 650 kcal / Liter). D.h. im Endeffekt kann man – und muss man ggf. aus moralischer Verpflichtung zu Gesundheit und Leistungsfähigkeit – auch an jedem Fasttag seinen Kalorienbedarf vollständig decken.

Anders als bei bestimmten „Diäten“, insbesondere der „Nulldiät“, kann man jahrzehntelang ununterbrochen die Fastenvorschriften erfüllen und dabei Gesundheit und Leistungsfähigkeit optimal erreichen und bewahren. Weil hingegen im V2-Gebilde erfahrungsgemäß allenfalls noch an den beiden o.g. Tagen „gefastet“ wird, wird gerne dafür eine besondere Strenge dadurch vorgespielt, dass dann auch die Hauptmahlzeit eher karg ausfallen soll – so als ob längeres Fasten gar nicht möglich wäre. Letztlich wird also auch damit gegen das eigentliche kirchliche Fasten Stimmung gemacht.

Abschließend: Das Fastengebot ist unter schwerer Sünde verpflichtend; diese Verpflichtung beginnt mit Vollendung des 21. Lebensjahres und endet mit Beginn des 60. Lebensjahres; ferner können Entschuldigungsgründe wie Krankheit oder schwere Arbeit vorliegen.

Bei genauerem Hinsehen erkennt man also, dass die Erfüllung des Fastengebotes weitaus leichter fällt, als man es aufgrund der Propaganda seitens V2-Gebilde und Medien vielleicht erwarten würde. Will man der Kirche Gerechtigkeit widerfahren lassen, wird man auch die propagandistischen Verzerrungen hinsichtlich der Fastenzeit nicht unterstützen.

Pater Rolf Hermann Lingen
Goldbrink 2a
46282 Dorsten
Telefon: 02362 / 45083
www.kirchenlehre.com

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.02.2010
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