Falsche Abmahnung wegen Filesharing: So verhalten Sie sich richtig

Es ist verboten, aber viele von uns haben es trotzdem: illegal downgeloadetes Audio- oder Videomaterial auf dem eigenen Rechner oder ipod. Verbrecher haben daraus längst ein Geschäft gemacht: Sie mahnen per gekaufter Mailadressen sehr glaubhaft und vor allem großflächig ab. Wenn ein Bruchteil der vermeintlichen „Sünder“ zahlt, hat es sich bereits gelohnt. Die Methoden der falschen Rechtsanwälte und Tipps, wie man sich im Zweifelsfall verhalten soll …
Audio- und Video-Material sind urheber- und nutzungsrechtlich geschützt. Auch im Internet gilt: Wer etwas haben möchte, muss (dem Urheber) etwas dafür bezahlen. Jedoch haben die meisten von uns von Filesharing-Plattformen auch schon mal etwas unrechtmäßig heruntergeladen. Wenn nun ein Schreiben wegen illegalem Filesharing-Download ins Mailpostfach flattert, werden sich viele angesprochen fühlen. Längst wird dieses schlechte Gewissen von findigen Geschäftsleuten ausgenutzt. Denn: Ähnlich wie bei einem Schreiben von der Polizei sitzt der Schock tief, wenn man aus heiterem Himmel Post von einer Kanzlei bekommt – vor allem, wenn man „abgemahnt“ wird und „Strafe zahlen“ soll. Nachstehend die schlimmsten Tricks dieser Verbrecher und Tipps, wie man sich verhalten sollte vom Onlineportal www.anwaltssuche.de.
Tipp 1: ruhig bleiben
Es klingt einfach, bis es einen selbst trifft, aber: wichtig ist es, erst einmal Ruhe zu bewahren und Anrufe oder Mails bei der vermeintlichen Kanzlei unbedingt zu vermeiden. Gerade eine Antwort auf die (Spam-) Mail hätte ungeahnte Folgen, vermutlich zig weitere, ähnlich anmutende Abmahn-Mails und andere unangenehme E-Post.
Tipp 2: Anschreiben prüfen
Wenn der erste Schreck vorbei ist, sollte man zunächst das Anschreiben prüfen. Die fingierten Abmahnungen werden zu 99 Prozent per Mail verschickt. Die Mail sollte auf Inhalt und Formalitäten geprüft werden. Sind die Kontaktdaten vollständig und/oder auf den ersten Blick glaubwürdig? Falsche Kanzleien geben oft keine oder nur eine Mobilnummer als Geschäftsnummer an. Ist das Schreiben orthografisch fehlerfrei? Sind die Angaben zu der eigenen Person richtig? Bezieht sich die Abmahnung auf konkrete Vorfälle (Musikstücke mit Zeitangabe des Downloads oder ähnlichen Beweisen). Eine fingierte Abmahnung enthält normalerweise keine genauen Angaben zu Titel, lediglich die Angabe irgendwelcher Ziffernfolgen, welche als IP-Adressen bezeichnet werden, soll beeindrucken. Ebenso hauen die Absender mit dem angeblichen Mandantenkreis der „Anwälte“ auf die Pauke: z.B. Warner Music Group, Warner Bros., Dream Works SKG, Paramount Pictures usw. Bezüglich des zu zahlenden Betrags (darum geht es ja schließlich) wird zumeist von einem höhen Streitwert im fünfstelligen Bereich ausgegangen. Verdächtig ist dann, wenn lediglich eine Summe im dreistelligen Bereich gefordert wird und wegen dieses „Entgegenkommens“ eine extrem kurze Zahlungsfrist angegeben ist. Zuletzt kann noch ein Blick auf die Bankverbindung die nötige Sicherheit bringen: Hier wird meist eine ausländische IBAN-Nummer angegeben, z.B. deutet eine IBAN SK62 darauf hin, dass es sich um ein Konto in der Slowakei handelt. Wie passt das zu einer deutschen Kanzlei, zumindest wenn es keinen weiteren Bezug zum Ausland gibt?
Tipp 3: Internet-Recherche
Als nächstes sollte man die angegebene Mail- bzw. Internetadresse prüfen. Hier gibt es zwei aktuelle Methoden. Bei der ersten Methode gibt es die angegebenen Rechtsanwälte gar nicht. Das kann man leicht und kostenfrei auf der Online-Plattform www.rechtsanwaltsregister.org/ der Bundesrechtsanwaltskammer durch Eingabe der einzelnen Namen (Vorsicht: keine Kanzlei-Eingabe möglich!) ermitteln. Wer in Deutschland wirklich als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist in dieser Datenbank enthalten, wird also mit den entsprechenden Kontaktdaten angezeigt. Wenn die angegebenen Rechtsanwälte hier nicht erscheinen, kann man spätestens jetzt von einem Fake ausgehen.
Bei einer weiteren Methode benutzen die Gauner Mailadresse und Personennamen einer echten Kanzlei. Aufschluss kann der Blick auf die angegebene Homepage und/oder ein dortiger Anruf bringen. Echte Kanzleien veröffentlichen online meist schnell einen entsprechenden Hinweis, dass ihre Adresse zu Abmahn-Geschäften missbraucht wurde bzw. sind für einen entsprechenden Tipp dankbar.
Tipp 4: Möglichkeit einer echten Abmahnung berücksichtigen
Was ist, wenn das Anschreiben nach einer gründlichen Prüfung immer noch echt scheint? Prinzipiell gilt: Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Bestehen tatsächlich Ansprüche (es kann sich ja auch wirklich um eine echte Abmahnung handeln), so können diese binnen eines Zeitraums von drei Jahren geltend gemacht werden. Wenn eine außergerichtliche Einigung an dem Verhalten des Abmahnempfängers scheitert, so droht eine prozessuale Durchsetzung der Ansprüche im Wege einer Klage. Für die Wirksamkeit einer Abmahnung ist nicht erforderlich, dass die Abmahnung per Einschreiben eingegangen ist; auch muss keine Vollmacht im Original beigefügt sein.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.07.2012
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