Fachanwälte für Familien- und Erbrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so sensibel wie das Familien- und Erbrecht. Zugleich kommt es aber gerade innerhalb der Familie häufig zu heftigstem Streit. Jeder meint sich im Recht, meint, dass der andere einen ungerechtfertigten Vorteil habe und so zerbrechen nicht selten sogar Familienbande an solchen Streitereien – ob berechtigt oder unberechtigt …
Vielen Streitigkeiten kann vorgebeugt werden, indem der Erblasse für den Erbfall durch ein Testament vorbeugt. Doch auch hier gilt oft: Gut gemeint ist oft nicht auch gut gemacht! Guter Rat kann teuer sein, muss er aber nicht. Die Kanzlei Dr. Frank hat sich mit ihren 5 Fachanwälten auf Familien- und Erbrecht spezialisiert und findet deshalb selbst für die schwierigsten Fälle eine Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellt und vor allem späteren Streitigkeiten bei der Erbauseinandersetzung vorbeugen hilft. Zwar ist auch dies keine absolute Garantie dafür, dass es nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, jedoch kann das Risiko deutlich reduziert und der Familienfrieden in den meisten Fällen gewahrt werden.
Auch im allgemeinen Familienrecht – wenn es beispielsweise um Eheverträge, Scheidungen oder Fragen des Sorgerechts oder des Kindesunterhalts geht – hilft die Kanzlei Dr. Frank gern.
Es geht den Fachanwälten dabei nicht darum, um jeden Preis zu gewinnen sondern in jedem Fall eine praxisgerechte Lösung zu finden, mit der alle Seiten leben können, die zugleich dafür sorgt, dass nicht mehr Porzellan zerbricht als schon kaputtgegangen ist. Mehr noch: Die Rechtsanwälte sind soweit möglich bemüht, – um im Bild zu bleiben – zerbrochenes Porzellan wieder zusammenzufügen und zerstörte Familienbande wieder herzustellen soweit dies möglich erscheint.
Durch die Spezialisierung der Kanzlei Dr. Frank auf Familien- und Erbrecht ist eine echte Fachberatung möglich und die Klienten können darauf vertrauen, dass sich die fünf Fachanwälte auf ihrem Gebiet wirklich auskennen und immer up-to-date sind. So berücksichtigen die Anwälte selbstverständlich die aktuellste Rechtsprechung in der Beratung. Wenn sich eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzeichnet, fließt dies bereits in die Beratung ein, so dass schon frühzeitig die Weichen gestellt werden können.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.08.2021bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile