Erste offizielle Reaktionen und Gegenäußerungen des Vereins auf die Abmahnwelle

Der Verein lebt tatsächlich … Schnell wurde eine Webseite erstellt. Im Forum sind sogar Antworten auf zu finden … Interessanter aber eine andere Stellungnahme des Vereins auf eine Presse-Meldung unsererseits bei openPR, die wir gern zur Kenntnis geben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Richtigstellung oben gemachter Zweifel von seiten des Unternehmens Budoten Limited möchte ich kurz folgendes ausführen.

Um sich mit den Zielen, den Strukturen und der rechtlichen Relevanz unseres Vereins auseinanderzusetzen empfehle ich dem geneigtem Leser den Besuch unserer Homepage (www.onlinefairtrade.de). Auch unser Support und der Vorstand des Vereins steht jeglichen Anfragen, aber auch Kritiken offen gegenüber und tut sein Bestes um die Vereinsarbeit und den Vereinsgedanken in die Öffentlichkeit und vor allen zum Onlinehandel zu transportieren.

Im Grunde genommen gibt es zum Verein Online-Fair-Trade aktuell nur 3 Kritikpunkte, die aber in aller Regelmäßigkeit auf diversen Seiten im Netz celebriert werden und die sich ausschließlich auf einen Teil unserer Arbeit beziehen, nämlich die in den letzten Monaten erfolgten Sanktionierungen gegenüber Onlinehändlern, speziell auf amazon marketplace.

1. Kritik

Rechtliche Divergenz durch nicht eindeutige Urteile, speziell im Falle besonderer Plattformen, wie Central-Seller von amazon

Stellungnahme

Hier sehen wir als Verein und Vetreter meherer Onlinehändlerinnen, Onlinehändlern und Onlinehandelsgesellschaften erheblichen rechtlichen Klarstellungsbedarf. Aus unserer Perspektive ist dieser nur über ein weiterführendes Urteil zu dem zuletzt am Berliner Landgericht gefällten Urteil zu erreichen. Da Online-Fair-Trade e.V. mit den im dortigen Verfahren bedienten Streitparteien keinerlei Verbindung hat, ist es unablässig hier einen entsprechenden Klageweg selbst zu führen. Diesen Vorsatz führt der Verein, soviel sei hier gesagt, seit seiner Gründung mit sich.

Momentan warten wir auf die Reaktionen diesbezüglicher Aufforderungen der Unterlassung und werden in der Folge weitere Schritte unserem Ziel entsprechend unternehmen.

2.Kritik

Der Verein besitzt gar nicht die Berechtigung der Sanktionierung durch Abmahnung.

Stellungnahme

Unterstellt wird hier eine fehlende Aktivlegitimierung. Bei Gründung des Vereins beschäftigte sich ein Expertenteam über 8 Wochen allein mit der juristischen Klärung dieses Sachverhaltes. Wir sind daher überzeugt, die notwendigen Qualifikationen zu besitzen.

Allerdings wiegt der Schutz unserer Mitglieder zunächst höher, sodaß es eine Offenlegung von Mitgliedern und damit involvierten Onlinehandelsfirmen und Mitbewerbern nur in einem gerichtlichem Verfahren und auch nur dann geben wird, wenn der berechtigten Annonymität dieser Mitglieder nicht entsprochen werden kann oder sollte.

3.Kritik

Es wird unterstellt, das es sich beim online-Fair-Trade e.V. um einen strukturell, finanziell und personell gar nicht ausreichend qualifizierten und quantifizierten Verein handelt, der somit gar nicht in der Lage wäre seine satzungsbedingten Ziele und seinen Zweck zu verfolgen.

Hier habe ich in einschlägigen Portalen und Diskussionen schon darauf hingewiesen, das uns durchaus bewusst ist, der Verein Online-Fair-Trade e.V. ist ein junger Verein.

Neben kleineren Ausstattungsdefiziten schleichen sich hier und da auch mal Fehler ins schriftliche Vokabular oder in die Formalität ein.

Nun, niemand ist unfehlbar. Ich kann nur alle Mitglieder, Interessenten, aber auch aktuelle Kritiker oder Streitpartner um ein gewisses Maß an Verständnis bitten.

An dieser Stelle möchte ich abschließend zusichern, das unser Verein nicht Willens ist, Marktteilnehmer oder Wettbewerber zu schädigen. Alles was wir verfolgen dient einer vereinfachten und sichernden Gleichstellung aller Onlinehandelsaktiven.

Wir sind jederzeit offen für Diskussion und Kritik und wünschen uns den Austausch und ein künftiges Zusammenwirken im Interesse eines erfolgreichen und fairen Internethandels.

Rene Schmidt

1.Vorstandsvorsitzender

Online-Fair-Trade e.V.

Amazon Marketplace ist nicht Amazon Sellercentral,?

Nach wie vor differenziert der Verein nicht zwischen Amazon-Marketplace und Amazon-Sellercentral, wobei diese Unterschiede durchaus bedeutsam sind. Vermutlich kennt der Verein diese Unterschiede nicht. In das Sellercentral-Programm kommt schließlich,?nicht jeder,?kleine Anbieter. Das ist auch ein wichtiger Unterschied zu Ebay, wo jeder verkaufen kann.

Die durch das Urteil des Berliner LG aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen sind durch die zwischenzeitliche Überarbeitung der Seller-Central-Vertragsbedingungen ohnehin überholt und an die Wirklichkeit angepasst. Zweifel an der 14-tägigen Widerrufsfrist bestehen allein deshalb nicht, weil der Vertrag nicht mit Bestellung zustande kommt. Das Angebot bei Amazon einschließlich Seller-Central ist nichts anderes,?als das Angebot der meisten Online-Shops: eine invitation ad offerendum (das Angebot, zum Abschluss eines Kaufvertrages), das vom Shop angenommen oder auch abgelehnt werden kann.

Amazon bestätigt den Eingang der Bestellung und weist darauf hin, dass der Vertrag damit noch nicht zustande gekommen ist. Auf der rechtlich sicheren Seite ist jeder Anbieter, der zusätzlich seine gesetzlichen Informationspflichten dadurch erfüllt, dass er dem Käufer diese vor (Eingangsbestätigung der Bestellung) und zusätzlich bei Vertragsabschluss (Rechnungslegung / Lieferung) in Schriftform zusendet.

Abzustellen ist hierbei auf die eigentlich klare Gesetzes-Formulierung: „bei Vertragsabschluss“, die bisher in der Rechtsprechung viel zu wenig Beachtung fand.

Der Verein als Vertreter mehrerer Online-Händler

Wieviele sind es denn? Offensichtlich mindestens zwei. Andererseits können es jedoch auch nicht,?zu viele sein, da der Verein selbst nicht von „vielen“ sondern nur von „mehreren“ spricht.

Der Verein,?bleibt nach wie vor den Nachweis der Aktiv-Legitimation schuldig. Vieles spricht dafür, dass der Verein diesen Nachweis wohl auch überhaupt nicht zu führen vermag. Zu breit ist die Palette der abgemahnten Internet-Händler quer durch alle Branchen. In all den abgemahnten Branchen müsste der Verein eine erhebliche Zahl der Mitglieder vorweisen können. Dies kann er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Selbst wenn jetzt eifrig Mitglieder-Akquise betrieben würde, wäre im Zweifel ohnehin auf die Situation bei Abmahnung abzustellen sein.

Mit anderen Worten: Die Herausgabe der Mitgliederliste wird wohl weniger deshalb verweigert, um die Mitglieder zu schützen – wie der Verein behauptet – , sondern um nicht bereits in einem so frühen Stadium offenlegen zu müssen, dass die erhebliche Zahl an Mitgliedern überhaupt nicht vorhanden ist.

Vielmehr hofft man, dass vielleicht doch noch der eine oder andere zahlen wird. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist und bei der großen Zahl der,?bekannt gewordenen,?Abmahnungen und der mit Sicherheit noch viel größeren Dunkelziffer kommt ja sicherlich ein gewisses Sümmchen zusammen.

Niemand ist unfehlbar

Hier verlangt der Verein von den Betroffenen das, was er selbst nicht aufzubringen vermag: Verständnis. Warum sollen die Abgemahnten Verständnis aufbringen?

Hätte der Verein nicht Verständnis aufbringen können und die Betroffenen auf ihr angebliches Fehlverhalten anderweitig aufmerksam machen können wie dies bei der angeblich durchgeführten Informations-Aktion zum fehlerhaften Impressum gewesen sein soll…? Oder diente diese Aktion vielleicht in erster Linie dazu, über eine kostenlose Information neue Mitglieder zu gewinnen …? Manche niveauvolle Äußerungen von Mitgliedern im Forum lassen dies vermuten.

Anonymität soll schützen

Die Mitglieder des Vereins verstecken sich hinter dem Verein. Doch warum?

Wenn der Verein sie gut berät und informiert, haben sie doch überhaupt nichts zu befürchten …

Eines ist sicher: Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht zu verstecken. Schon seit alters her ist bekannt, dass bestimmte Personen,?aus guten Gründen das Licht der Öffentlichkeit scheuen. Es gibt da zum einen Leute, die gern im Stillen helfen und unerkannt bleiben wollen und die anderen …

Glücklicherweise gibt es das Vereinsregister – hier können zumindest die Gründungsmitglieder namentlich gemacht werden, da das Vereinsregister ein öffentliches Register ist.

Wir wollen keine Marktteilnehmer schädigen

Dies gibt der Verein vor. Aber durch sein Verhalten schädigt er die betroffenen Firmen massiv. In einigen Fällen mag die Abmahnung berechtigt sein, in vielen ist sie es nicht.

Hätte der Verein wirklich nicht schädigen wollen, wäre wohl ein Info-Brief mit der Bitte um Änderung die richtige Maßnahme gewesen, um auf das Fehlverhalten von Markt-Teilnehmern hinzuweisen. Stattdessen wählte der Verein aber das Mittel der Abmahnung, wohl wissend, dass die Rechtsberatung die betroffenen Firmen nicht unerhebliche Beträge kostet. Doch die Abmahnung hat noch einen positiven Nebeneffekt: Sie bringt nämlich auf jeden Fall eines: Geld.

Zwischen den Zeilen der Stellungnahme des Vereinsvorsitzenden ist deutlich zu lesen, dass der Verein nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Dies geht auch aus verschiedentlichen Äußerungen auf der Webseite des Vereins hervor.

Wenn dem so ist – warum wählt der Verein dann das Mittel der Abmahnung, was den Verein doch ungleich teurer kommt, als ein gleichlautender Info-Brief?

Dem Forum-Beitrag,?von „Der kleine Hans“ ist wohl die Antwort zu entnehmen:

„Hallo Mitglieder des Vereins und sehr geehrte Rechtsanwälte,ich bin auch Mitglied des vereins und freue mich ungemein die Jungs hier zu unterstützen. Vor einem Jahr habe ich noch selber versucht mich zu wehren und bin dem verheisungsvollem Gelaber meiner Herren Rechtsanwälte gefolgt.

Oh man, hab ich den Arsch versohlt bekommen. Und die Herren in der Kanzlei zuckten mit den Schultern. Allesinallem hat mich der Spass nicht 2000 Euro wie von meiner lieben Mitbewerberschaft gefordert gekostet, sondern am Ende 6000 Euro.

Ich lehn mich jetzt mal zurück und geniese die Geschehnisse die da kommen.

Viel Erfolg Jungs, meine Unterstützung habt ihr…

Der kleine Hans“

Ich habe mal eine Abmahnung erhalten, lese ich da. Die war echt Scheiße! Ich musste nämlich meinen Anwalt und den anderen Anwalt bezahlen. Jetzt zahl‘ ich’s den anderen heim. Ich bin nämlich einem tollen Verein beigetreten: Der mahnt für mich ab und mir kann nichts passieren, weil ja niemand weiß, dass ich dahinter stecke.

Nicht sehr klug, diese Mentalität. Abmahnungen können berechtigt sein oder sie können unberechtigt sein. Im Falle von Abmahnungen sollte man sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt wenden und nicht an irgendeinen Anwalt und schon gar nicht sollte man Gerechtigkeit suchen, indem man es anderen mit gleicher Münze heimzahlt. Nicht umsonst heißt es: Wer andern eine Grube gräbt …

Der Vorstand des Vereins,?verfügt,?über langjährige Erfahrungen im selbständigen Gewerbebetrieb

Man sucht im Internet nach den Namen „Rene Schmidt“ und „Udo Lederer“ – erstaunlich nur, dass man kaum etwas findet. Wer schon lange gewerblich tätig war und neben der Vereinsarbeit „auch“ im Online-Handel aktiv sein will, der muss doch Spuren im Internet hinterlassen.

Haben wir nicht intensiv genug recherchiert?
Haben wir die falschen Suchbegriffe eingegeben?
Erwarten wir fälschlicherweise unter den Namen,?Internet-Shops zu finden?

Wie dem auch sei – ich bezweifle den Wahrheitsgehalt der Aussage ernsthaft. Was heißt langjährig? Ein ganzes langes Jahr durchgehalten? Oder mehrere Jahre? Jedenfalls nicht so lange, dass einschlägige Suchbegriffe bei Google & Co. Ergebnisse bringen würden.

Neben der Vereinsarbeit ist der Vorstand „auch“ im Online-Handel aktiv – also sozusagen nebenberuflich. Vielleicht bei Ebay? Oder einem Synonym? Ein regulärer Online-Shop scheint es jedenfalls nicht zu sein, denn dann wäre auch ein rechtlich einwandfreies Impressum zu finden und der Name würde auftauchen. Aber niemand ist unfehlbar – und wahrscheinlich haben wir einfach nur nicht richtig gesucht …

Es gab in der Vergangenheit auch immer wieder Fälle, in denen ein Mitbewerber mal ganz rasch ein paar andere Produkte mit ins Sortiment aufgenommen hat, nur um einen anderen „berechtigt“ abmahnen zu können. Wir wollen doch nicht davon ausgehen, dass dies der Grund für die Formulierung „auch“ ist.

Fazit

Erfreulicherweise sind in dieser Abmahnwelle eine ganze Reihe sehr renommierter Fachanwälte und Kanzleien auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts involviert. Etwaigen Rechtstreitigkeiten können wir und viele andere Teilnehmer am Amazon-Sellercentral-Programm äußert gelassen entgegenblicken, denn unabhängig von der nachzuweisenden Abmahnberechtigung ist der,?Rechtsgrund der Abmahnung äußerst zweifelhaft (siehe oben: Unterschiede Marketplace und Seller-Central). Der Verein bewegt sich mit seiner Rechtsauffassung jedenfalls auf rechtlich sehr dünnem Eis.

Sollte der Verein tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstrengen, wie auf der Webseite angekündigt, so sind die Erfolgsaussichten nach der jüngst erfolgten,?Anpassung der Amazon-Vertragsbedingungen als noch geringer einzuschätzen als bisher, wurden doch die zum Urteil des LG Berlin laut gewordenen Kritik-Punkte ausgeräumt.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.06.2008
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