Eine Falschüberweisung Girokonto
Heute nehmen bereits viele Verbraucher am Online Banking teil. Das erspart den Weg zur Bank und ist viel bequemer. Zum Beispiel wenn eine Überweisung vom eigenen Girokonto getätigt werden muss. Aber was passiert aber, wenn bei der elektronischen Überweisung ein Fehler passiert. Es muss nur bei der Transaktion eine Zahl vertauscht oder falsch eingegeben werden und das Geld landet auf dem Konto eines fremden Empfängers. Eine Falschüberweisung merkt man nicht gleich, sondern erst wenn eine Mahnung des richtigen Empfängers mit der Post kommt.
Seit 1999 gilt das so genannte Überweisungsgesetz für Auslandszahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und seid 2002 gibt es dies auch für inländische Zahlungen. Mit der Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie in Deutschland. Auch für die Verbraucher hat sich die Rechtsgrundlage seid 2009 grundlegend verändert. Früher war es üblich dass die Banken erst kontrollierten. Ob der Überweisungsträger oder die Transaktion mit den Daten Kontoinhaber, Bankleitzahl, Kontonummer des Empfängers übereinstimmten. Solch eine Überprüfung ist heute nicht mehr erforderlich und das mit fatalen Folgen für die Verbraucher.
Eine Überweisung wird nur noch nach den Identifikationen des Überweisenden veranlasst, ein Empfänger vergleich findet nicht mehr statt. Stellt man eine Falschüberweisung fest und der Betrag ist schon bei dem falschen Empfänger eingegangen, ist ein widerruf nicht mehr möglich. Der Kunde sollte schnell handeln um wieder an sein Geld zu kommen. Wenn der Fehler nach der Falschüberweisung sofort bemerkt wird, muss die kontoführende Bank informiert werden. Ist die entsprechende Überweisung von der Bank noch nicht ausgeführt, besteht die Chance, die Überweisung auf das falsche Girokonto zu stoppen. Wenn man aber den Fehler nachdem die Überweisung schon ausgeführt wurde erst bemerkt, dann hilft nur noch eine Rücksprache mit der Empfängerbank. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Finanzinstitute keine persönlichen Informationen von Kunden herausgeben. Für den Betroffenen besteht nur eine Möglichkeit, mit Hilfe der Bank den Kontoinhaber den erhalt des unrechtmäßigen Geldes zur Herausgabe zu veranlassen.
Führt dies jedoch nicht zum Erfolg, bleibt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt. Der Geschädigte sollte jedoch die Verhältnismäßigkeit prüfen, dass bei einer Falschüberweisung von 10 Euro ein Rechtsanwalt Einsatz nicht vorteilhaft ist. In solch einem Fall würden sicherlich viele von weiteren Maßnahmen ab sehen und ihre Überweisungen in Zukunft besser kontrollieren. Bei höheren Beträgen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes angebracht. Die Chancen stehen nicht schlecht das Falschüberwiesene Geld auch wieder zu bekommen. Man sollte vor der Weitergabe einer Überweisung alle Daten ganz genau prüfen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.04.2011bisher keine Kommentare
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