EILMELDUNG: Nun amtlich: Das neue BMF-Schreiben zum Ehrenamtsfreibetrag liegt vor
Gerade noch rechtzeitig zum Jahresende hat das Bundesfinanzministerium das seit Monaten erwartete BMF-Schreiben zum Anwendungsbereich des bereits ab 2007 geltenden Ehrenamtsfreibetrags nach ,? 3 Nr. 26a EStG vorgelegt (BMF-Schreiben v. 25.11.2008, IV C 4 – S 2121/07/0010). Dies mit der Möglichkeit, immerhin bis zu 500 € pro Jahr an steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten zu können.
Auf redmark.de hat Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, die wichtigsten Auswirkungen auf das Ehrenamt und die Mitarbeit in gemeinnützigen Organisationen zusammengefasst.
Diese Änderungen treten bereits rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft!
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.12.2008bisher keine Kommentare
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