Die sieben Tipps für gute Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften liegen voll im Trend. Hier finden Sie die besten Tipps, wie Sie gemeinsam günstig, sicher, flexibel und zuverlässig an Ihr Ziel kommen:
1. Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen
Bei Rekordpreisen an den Zapfsäulen kommen jedes Jahr rund 1.200 Euro alleine für Treibstoff zusammen. Je häufiger Sie gemeinsam unterwegs sind, desto mehr sparen Sie.

2. Lassen Sie Ihren Chef bezahlen
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen monatlich bis zu 44 Euro als steuerfreien Fahrtkostenzuschuss gewähren. Sprechen Sie bei Ihrer nächsten Gehaltsverhandlung doch einfach einmal das Thema an.
3. Unterwegs mit Freunden und Bekannten
Wer in Ihrer Nachbarschaft hat den gleichen Weg zur Arbeit? Welcher Kollege fährt eine ähnliche Strecke? Wer muss zum gleichen Facharzt? Wer fährt heute Abend auch ins Theater oder zum Konzert? Mitfahrnetzwerke im Internet zeigen Ihnen, wer wohin unterwegs ist – auch auf kurzen Strecken.
4. Unterwegs, wann Sie es wollen
Feste Arbeitszeiten gehören für viele Arbeitnehmer der Vergangenheit an. Und in der Freizeit wollen wir eh spontan sein. Anders als klassische Mitfahrzentralen sind die neuen Mitfahrnetzwerke wie flinc (www.flinc.org) flexibel: Sie sagen, wann und wo es losgeht, die Plattform übernimmt den Rest.
5. Preisvergleich lohnt
Während manche Fahrer horrende Preise von ihren Mitfahrern verlangen, nehmen andere Fahrer Mitfahrer gänzlich kostenlos mit. Achten Sie daher auf feste Vereinbarungen vor Fahrtantritt.
6. Ruhe vor dem Fiskus
Sie können die volle Pendlerpauschale ansetzen, dem Finanzamt ist es egal, ob Sie selbst fahren oder sich auf Ihrem täglichen Arbeitsweg mitnehmen lassen.
7. Versicherungsschutz?
Die gesetzliche KFZ-Haftpflicht sichert Sie als Fahrer und alle Insassen ab, auch wenn Sie einen Umweg fahren müssen, um Ihren Mitfahrer abzuholen.
Die sieben Tipps im Detail:
1. Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen
Mehr als 20 Millionen Berufspendler gibt es in Deutschland, gerade ihnen bieten Fahrgemeinschaften enormes Einsparpotenzial. Je häufiger sie gemeinsam unterwegs sind, desto größer ist das Einsparpotenzial. Wer zu zweit unterwegs ist, spart so im Jahr rund 600 Euro. Spritkosten teilen, entspannter am Ziel ankommen, interessante Menschen kennenlernen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun – das ist Anreiz genug, einfach einmal auf das eigene Auto zu verzichten oder Freunde, Bekannte und Kollegen mitzunehmen.
2. Lassen Sie Ihren Chef bezahlen
Von einer Gehaltserhöhung bleibt Ihnen brutto nur wenig, wie wäre es also mit einer steuerfreien Zuwendung Ihres Arbeitgebers? Tankgutscheine sind ein gängiges Mittel, Mitarbeitern eine kleine Freude zu machen. Bis zu 44 Euro monatlich sind sogar steuerfrei, das entspricht jährlich immerhin einer Ersparnis von 528 Euro. Damit lassen sich auch bei Spritpreisrekorden einige
Tankfüllungen finanzieren.
3. Unterwegs mit Freunden und Bekannten
Für den Anfang darf es ruhig Ihr Nachbar oder Ihr Kollege aus einer anderen Abteilung sein, schließlich haben Sie denselben Start- bzw. Zielpunkt. Oder Ihre Freunde aus dem Sportverein, mit denen Sie sich regelmäßig treffen. Aktivieren Sie Ihre eigenen Netzwerke, auf gemeinsamen
Wegen ist das Einsparpotenzial enorm. Oft wissen Kollegen und Nachbarn gar nicht, dass sie eine ähnliche Strecke fahren. Dafür gibt es Mitfahrnetzwerke wie www.flinc.org.
4. Unterwegs, wann Sie es wollen
Früher waren Mitfahrzentralen schwarze Bretter. Heute heißt es ganz bequem finden statt suchen. Wer planen will, zum Beispiel für die tägliche Fahrt zur Arbeit, legt dort eine regelmäßige Fahrt an, die – ohne Verpflichtung – flexibel vermittelt wird.
5. Preisvergleich lohnt
Fair ist wie so oft im Leben ein gesunder Mittelweg: flinc liefert beispielsweise mit dem „flinc-Preis“ eine realistische Preisempfehlung für beide Seiten. Nur auf eines sollten Sie sich keineswegs einlassen: Preisverhandlungen nach oder während der Fahrt, obwohl bereits ein fester Preis vereinbart wurde.
6. Ruhe vor dem Fiskus
Egal also, ob Sie mit dem eigenen PKW, Bus, Bahn, Motorrad, Fahrrad, Boot oder in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommen: Sowohl Fahrer als auch Mitfahrer dürfen die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Prinzipiell gilt sie für die kürzeste Wegverbindung, längere Wegstrecken werden in der Regel aber anstandslos akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger sind und regelmäßig genutzt werden. Übrigens: Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Eheleuten – beide dürfen die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sie gemeinsam zur Arbeit fahren.
7. Versicherungsschutz?
Die gesetzlichen Regelungen sind diesbezüglich eindeutig, aber Achtung: Folgende Regelungen kommen dann zum Tragen, wenn der Fahrer seine Fahrten nicht mit Gewinnabsicht anbietet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine in Deutschland und den meisten EU-Staaten gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Fahrzeuge, sie kommt grundsätzlich für Schäden der Insassen bis 7.5 Millionen Euro auf. Ab wann gilt eine Fahrt eigentlich als gewinnbringend? Eine
Faustregel besagt, dass die Einnahmen der Fahrt die Betriebskosten nicht übersteigen dürfen.
Gemeinsam unterwegs – aber sicher!
Wenn Sie alle Tipps beherzigen, steht einer vergnüglichen und vor allem sicheren Fahrt nichts mehr im Wege. Und das Beste dabei: Sie sparen nicht nur bares Geld, sondern tun nebenbei auch etwas Gutes für die Umwelt. Probieren Sie es doch einfach einmal aus.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.05.2013
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