Die Psychotricks des Einzelhandels
Viele Einzelhändler versuchen mit manipulativen Tricks Kunden zum Kauf zu verführen. Dazu gehören Musikbeschallung, Farbwahl oder angebliche Schnäppchenangebote. Doch diese Tricks sind leicht zu durchschauen. Wie das geht, verrät das unabhängige Verbrauchermagazin www.tipps-vom-experten.de in dem Bericht „Die Psychotricks des Einzelhandels“.
Wer glaubt, dass er beim Einkauf selbstbestimmt vorgeht, irrt häufig! In vielen Geschäften des Einzelhandels ist der Kunde den Psychotricks der Marketing-Experten ausgesetzt. Das fängt bei einer Tüte Milch im Supermarkt an und hört noch lange nicht beim Fernseher oder dem neuen Brillengestell auf. Doch der Kunde ist diesen Tricks nicht hilflos ausgeliefert. Mit einigen einfachen Mitteln kann er dieser Manipulation leicht entgehen. Wie das funktioniert, erklärt das unabhängige Verbrauchermagazin www.tipps-vom-experten.de in dem Bericht „Die Psychotricks des Einzelhandels“.
Beinahe 90 Prozent der Menschen sind Rechtshänder. Diese Tatsache nutzen vor allem Supermärkte aus. Da der Rechtshänder meist zuerst nach rechts blickt und ebenfalls intuitiv nach rechts geht, stehen teure Produkte auf der rechten Seite. Der Kunde erblickt die teuren Produkte zuerst und unterbewusst entsteht ein „Muss ich haben“-Impuls. Wer zum Milchregal möchte, muss zuerst durch unzählige Regalgänge gehen. Das Kaufverhalten wird automatisch aktiviert. Und ein großer Einkaufwagen verführt dazu gefüllt zu werden. Ein wesentlich kleinerer Einkaufskorb dagegen nicht. Das sind nur einige Tricks, wie der Verbraucher zum Kauf manipuliert wird. Diese Tricks sind noch legal. Wesentlich fieser und teilweise illegal sind Tricks mit angeblichen Sonderangeboten und Rabatten. Denn häufig ist das so genannte Sonderangebot nichts anderes als ein Fake. Der angebliche hohe Originalpreis ist frei erfunden. Das Schnäppchenangebot ist nur für eine Minimalzeit vorhanden. Das ist illegal. Denn der angeblich hohe Ursprungspreis muss tatsächlich für mehrere Tage gegolten haben. Schnäppchen-Produkte müssen für rechtlich festgesetzte Zeiten wirklich zu kaufen sein. Ist das nicht der Fall, kann der Kunde rechtlich gegen den Händler klagen. Tipps vom Experten erklärt, warum zum Beispiel ein Einkaufszettel oder der Blick in ein Vergleichsportal hilfreich sein kann, dieser Manipulation zu entgehen und worauf der Verbraucher sonst noch beim Shoppen achten sollte.
Redaktion: Patricia Hansen
Quelle: openPR
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Kategorien: Freizeit, Buntes