Die e-Zigarette – Pro und Contra

Die e-Zigarette gilt als die Erfindung schlechthin. Endlich rauchen und das ganz ohne schlechtes Gewissen wegen der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen! Es klingt so einfach. Doch ist die e-Zigarette tatsächlich die lang gesuchte Lösung des Problems? Dieser Frage wollen wir heute nachgehen.

Doch was ist eigentlich die e-Zigarette? Was macht sie aus? Ihren Namen verdankt die e-Zigarette, die im Grunde „nur“ ein elektrisch betriebener Verdampfer ist, dem Umstand, dass sie mit elektrischem Strom betrieben, ansonsten aber im Wesentlichen wie eine normale Zigarette genutzt wird. In der e-Zigarette befindet sich ein elektrisches Wendel in der eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft und dann als Aerosol inhaliert, so wie der Raucher dies von einer herkömmlichen Zigarette her kennt. Der wohl wichtigste Unterschied zur klassischen Zigarette besteht darin, dass in der e-Zigarette keine glimmende oder schwelender Verbrennung von Tabak oder anderen pflanzlichen Bestandteilen mehr stattfindet. Daraus wird abgeleitet, dass die Nikotinaufnahme bei e-Zigaretten deutlich niedriger und damit weniger gesundheitsschädlich ist. So wird für Raucher, die auf e-Zigaretten umsteigen, erwartet, dass die sonst unvermeidlichen Folgen langjährigen Nikotin-Genusses ausbleiben oder doch zumindest deutlich gemindert werden können.
Bereits 1963 ließ sich Herbert A. Gilbert die Idee der elektrischen Zigarette patentieren. Doch erst im Jahr 2003 gelang es dem Chinesen Hon Lik die heutige Form der e-Zigarette zu entwickeln. Seit 2005 exportiert der chinesische Hersteller Ruyan (ehemals „Golden Dragon Holdings“) diese elektronischen Zigaretten in alle Welt. Zwischenzeitlich werden allerdings auch in vielen anderen Ländern der Welt e-Zigaretten hergestellt, die alle auf die Erfindung von Hon Lik zurückgehen.
Wussten Sie übrigens, dass die e-Zigarette auf dem gleichen Prinzip basiert wie die Nebelmaschinen in Diskotheken? Genial einfach – und doch hat es rund 40 Jahre gedauert bis aus der Idee die erste e-Zigarette wurde.
Am Markt gibt es viele verschiedene Geräte, die aber alle ähnlich aufgebaut sind und auch ähnlich funktionieren. Kleinere Modelle verfügen nur über wenige Kapazität. Kleine Akkus und kleine Vorratsbehälter erlauben nur wenige Züge aus e-Zigarette bevor diese wieder aufgeladen werden muss, während größere, kompaktere Modelle einige Milliliter Fassungsvermögen haben, aber wegen ihrer Größe dann nur noch bedingt zur Mitnahme geeignet sind. Die kleineren Modelle haben sich in der Praxis bewährt, da sie wie die normale Zigarette auch leicht verstaut werden kann.
Eine E-Zigarette ist recht einfach aufgebaut. Sie besteht aus einem Akku, einem Docht und einem Heizwiderstand. Die zu verdampfende Flüssigkeit, das Liquid, gelangt durch die Kapillarwirkung des Dochtes vom Tank (manchmal auch direkt aufgetröpfelt) zu der Heizspirale (englisch: Coil), die vom Akku mit Energie versorgt wird. Durch die Hitze der Heizspirale verdampft das Liquid. In der Nähe zur Heizspirale befindet sich eine Luftzugöffnung oder ein Luftzugkanal. Sobald der Benutzer am Mundstück zieht, wird die Heizspirale von einem Luftstrom umflossen und der Dampf kann mit diesem Luftstrom eingeatmet werden.
Natürlich gibt es e-Zigaretten in unterschiedlichsten Ausführungen: Modelle mit fest verbautem oder auswechselbarem Akku, ebenso gibt es Modelle bei denen sich nur die gesamte Verdampfereinheit wechseln lässt, während andere den Wechsel des Verdampferkopfes zulassen. So kann sich jeder gezielt für sein „Modell“ entscheiden. Einen schönen Überblick über die Vielzahl der verfügbaren Modelle und Ausführungen finden Sie bei e-Zigarette Shop.
Das Liquid, also die zu verdampfende Flüssigkeit, besteht zumeist aus Propylenglycol (Lebensmittelzusatzstoff E 1520), Glycerin (Lebensmittelzusatzstoff E 422), Wasser, geringen Teilen von Lebensmittelaromen und Nikotin, wobei natürlich nicht in jedem Liquid alle vorgenannten Bestandteile zwingend enthalten sein müssen. Das Verhältnis der einzelnen Bestandteile unterscheidet sich je nach Liquid. Der durch die e-Zigarette erzeugte Dampf vermittelt dem benutzer das Gefühl des Rauchens.
Die Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller (VdeH) verkaufen aufgrund einer Selbstverpflichtung nur gebrauchsfertige Liquids mit maximal 24 Milligramm Nikotin je Milliliter. Es gibt aber Liquidbasen mit höheren Konzentrationen von bis zu 72 Milligramm je Milliliter, die jedoch nicht für den direkten Gebrauch bestimmt sind. Fortgeschrittene Nutzer mischen solche Basisliquids mit Propylenglycol oder Glycerin und aromatisieren diese Mischung mit speziell für den Gebrauch in elektrischen Zigaretten vorgesehenen Aromen, um ein individuelles Liquid zu erzielen.
Nachdem das Rauchen im öffentlichen Raum in Deutschland stark reglementiert und überwiegend verboten ist, stellt sich die Frage, ob dieses Verbot auch für das Konsumieren von e-Zigaretten gilt. Leider sind die entsprechenden Gesetzeswerke Landesrecht und daher nicht auf alle übrigen Bundesländer übertragbar. Dennoch zeichnet sich ab, dass es für e-Zigaretten im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten keine Beschränkungen gibt.
Das Verwaltungsgerichts Köln entscheid am 25. Februar 2014, dass e-Zigaretten in einer Gaststätte konsumiert werden dürfen, da eine e-Zigarette nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“ wird. In der e-Zigarette werde eine Flüssigkeit verdampft und kein Tabak verbrannt. Schon vom Wortsinn her würde hier nicht geraucht. Dieses Urteil wurde vom zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt und eine weitere Revision nicht zugelassen.
Die Deutsche Bahn untersagt in der aktuellen Fassung der Beförderungsbedingungen die Nutzung der elektrischen Zigarette in allen Zügen, nicht jedoch auf den Bahnsteigen. Im Freistaat Bayern ist der Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten, wenn diese mit Liquiden betrieben werden.
Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund liegen „keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von E-Zigaretten vor. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen.“
Das in der Öffentlichkeit geltende Abgabe- und Rauchverbot des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) greift bei elektrischen Zigaretten nicht. Es gibt jedoch Planungen dies auf Bundesebene zu ändern.
Alles in allem scheint festzustehen, dass die e-Zigarette erheblich weniger Gefahr für die eigene Gesundheit darstellt als die klassische Zigarette. Darüber hinaus sind e-Zigaretten auch gegenüber den Mitmenschen eine „nette Geste“, da diese nicht zugequalmt werden und den Tabak-Gestank ertragen müssen (von den Gesundheitsgefahren des Passiv-Rauchens mal ganz abgesehen). Auch bei der Tabak-Entwöhnung erweist sich die e-Zigarette als hervorragender Helfer, denn sie konnte die Erfolgsquote eines dauerhaften Rauchstopps gegenüber einer Vergleichsgruppe verdoppeln. Die Vorzüge der e-Zigarette liegen auf der Hand. Nachteile wurden auch gesucht, aber zumindest bislang noch nicht entdeckt.
Ein Kritikpunkt bleibt jedoch: e-Zigaretten könnten als Einstiegsprodukt zum Tabakkonsum führen. Nicht zuletzt aber sind es verschiedene technische Probleme und Schwierigkeiten, die es zu meistern gilt, um die e-Zigarette noch sicherer zu machen. So kann bei zu starkem Ziehen am Mundstück oder unsachgemäßer Befüllung nikotinhaltiges Liquid in den Munde gelangen und verschluckt werden oder über die Mundeschleimhaut in den Körper gelangen. Dies ist den Herstellern jedoch nicht unbekannt und sie sind natürlich dabei, auch diese potentiellen Gefahren zu beseitigen.

geschrieben von: marco am: 8.02.2015
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