Der Versicherungsschutz ist gefährdet bei falschen Autoreifen

Seit Anfang Dezember 2010 dürfen sich Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur dann hinter das Steuer setzen, wenn ihr Auto mit Winter- oder Allwetterreifen ausgerüstet ist, die ein Matsch- und Schneesymbol haben. Der Bundesrat hatte am 26. November 2010 die Winterreifenpflicht verschärft. Grund: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt, da sie der Gesetzgeber zu unpräzise formuliert hatte. Bisher hieß es in der Straßenverkehrsordnung nur pauschal: Die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen ist an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen.

Auch auf den Versicherungsschutz kann eine falsche Bereifung negative Auswirkungen haben, wie Peter Ackermann, Leiter der Kraftfahrt-Abteilung der Gothaer-Versicherung, ausführt: „Wir bei der Gothaer verzichten zwar weitestgehend auf den Einwand der grobfahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalles. Allerdings prüfen wir je nach Einzelfall, ob der Fahrer eine Gefahrerhöhung heraufprovoziert hat, wenn es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall kommt.“

Mithaftung im Haftpflichtschadenfall möglich

Die Konsequenz einer Gefahrerhöhung kann der Verlust des Versicherungsschutzes sein. Eine Ausnahme gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier ist die Leistungsfreiheit auf 5.000 Euro beschränkt. Ein Unfall infolge falscher Reifen kann zudem zu einer Mithaftung im Haftpflichtschadenfall führen. „Dem Unfallverursacher droht dann eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes und – wenn er keine Vollkasko hat – einen Teil des Schadens selber tragen zu müssen“, warnt Ackermann.

Schlimmer als Blech- sind natürlich Personenschäden. Ackermann betont: „Jeder Fahrer sollte bedenken, dass er mit den falschen Reifen die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet und natürlich auch seine eigene Gesundheit auf’s Spiel setzt. Auch finanzielle Auswirkungen gibt es. So hat der Gesetzgeber Verstöße gegen die Winterreifenpflicht auf bis zu 80 Euro erhöht. Außerdem gibt es jetzt dafür einen Punkt in Flensburg. Die Regelung gilt auch für Motorräder.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.12.2010
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