Das geltende Widerrufsrecht kostet den Staat jährlich Millionen

Jeder Händler hat im Fernabsatz mit Retourenquoten von um die 10-20 Prozent zu kämpfen. In bestimmten Bereichen (Schuhe, Kleidung) liegen die Quoten teils noch deutlich höher. Die hierdurch verursachten Kosten verursachen jährlich Steuerausfälle in Millionenhöhe und belasten die Allgemeinheit. Bei oberflächlicher Betrachtung oder aus Sicht eines eines Ebay-Wohnzimmer-Sofa-Händlers mögen die Kosten gar nicht so hoch sein. Viele sind der Meinung Umsatz ist gleich Gewinn.

Um die Retourenkosten korrekt zu beziffern, kann die Berechnung der jährlichen Retourenkosten nicht auf die Zahl der Bestandskunden bezogen werden sondern muss auf die Zahl der Kunden bezogen werden, die im Jahr bestellt haben. Völlig vernachlässigt wird häufig, dass die Retourenkosten eben nicht gerade nur die primären Kosten des Rückversands sind und damit nicht bei durchschnittlich 6 Euro für ein Paket liegen.

Anhand der nachfolgenden Beispielrechnung sollen die jährlichen Retourenkosten einmal näher untersucht werden.

Nehmen wir ein gut etablierters Unternehmen im Schuhversandhandel mit 16 Mio. EUR Umsatz und immerhin 200.000 Kunden. Das bedeutet also rund 80 EUR Umsatz je Kunde und Jahr. Eine Retourenquote von 20% der Sendungen macht vereinfacht 40.000 Retouren im Jahr. Dabei wird vernachlässigt, dass nicht wenige Kunden 2-3 mal pro Jahr bestellen und die Zahl der Retouren damit deutlich höher liegt als in Ihrer Fallannahme von 1 Rücksendung je Kunde. 100.000 Retouren dürften da schon eher realistisch sein, aber ich will die Berechnung gern anhand der 40.000 Retouren nachvollziehen.

In den meisten Berechnungen werden ausschließlich die Versandkosten berücksichtigt und damit hinken diese Kalkulationen natürlich der Realtität hinterher.

Kosten des Versands (Hinversand und Rückholung) je 3 EUR = 6 EUR

dazu folgende in den Kalkulationen meist nicht berücksichtigte Kosten:
Bestellbearbeitung 5 Min. (15 EUR Bruttolohn) = 1,25 EUR
Miete, Online-Shop, Computer, Energiekosten = 0,50 EUR
Rechnungsdruck (Drucker, Papier, Toner) = 0,04 EUR
Buchhaltung, Zahlungverkehr = 0,10 EUR
Versandverpackug = 1,00 EUR
Versandabfertigung (Versandmitarbeiter 5 Min.) = 1,25 EUR
durch die Retoure fallen folgende zusätzliche Kosten an:
Retourenbearbeitung 5 Min. (15 EUR Bruttolohn) = 1,25 EUR
Miete, Online-Shop, Computer, Energiekosten = 0,50 EUR
Gutschriftdruck (Drucker, Papier, Toner) = 0,04 EUR
Buchhaltung, Zahlungverkehr = 0,10 EUR
Sozialabgaben auf den Lohn (30%) = 1,13 EUR
nicht berücksichtigte Kosten insgesamt: 7,16 EUR

Die Kosten liegen damit bei einem mageren Brutto-Verdienst der Mitarbeiter von nur 1.760 EUR monatlich mehr als doppelt so hoch als in den meisten Milchmädchenrechnungen angegeben. Die Kosten summieren sich also im günstigsten Fall bereits auf über eine halbe Million Euro!

Diese halbe Million Euro ist übrigens der Betrag, um den der Gewinn konkret gedrückt wird.

Viele Zahlen-Jongleure rechnen vor, dass die Kosten von 40.000 Retouren à 6 EUR ja nur 1,5% des Umsatzes ausmachen. Das klingt nach nicht viel. Aber der Umatz ist nicht der Gewinn! Berücksichtigt man neben den reinen Versandkosten darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Kosten, so die Kosten bereits bei über 3% vom Umsatz.

Legen wir eine Marge von durchschnittlich 35% zugrunde, so hat der Shop bei 16 Mio. EUR Umsatz eine Gewinnspanne von 5,6 Mio. EUR. Setzen wir jetzt dazu die Kosten des Widerrufrechts ins Verhältnis, so liegen wir bereits bei knapp 10%! Allein durch das Widerrufsrecht werden 10% der Gewinnspanne aufgezehrt.

Aber von der Gewinnspanne müssen Mieten, Löhne und Gehälter, Steuern, Versicherungen und alle sonstigen durch den Betrieb verursachten Kosten bestritten werden. Das Betriebsergebnis der Schuhhändler liegt im Branchendurchschnitt bei 1,7% des Umsatzes (2008/2009). Mit anderen Worten der Anbieter hat im Durchschnitt einen Gewinn von 272.000 EUR.

Setzen wir diesen Gewinn ins Verhältnis zu den durch das Widerrufsrecht verursachten Kosten von rund 500.000 EUR so fällt auf, dass der Gewinn ohne Widerrufsrecht nahezu 3x so hoch wäre wie mit dem Wiederrufsrecht. Durch das Widerrufsrecht wird der Gewinn also um rund 2/3 gedrückt. Deutlicher kann das Missverhältnis nicht ausfallen.

Für eine halbe Million Euro eingesparte Kosten könnte der Shop gut und gerne zwei Mitarbeiter zusätzlich einstellen, die die übrigen Mitarbeiter entlasten. Damit sinken zugleich die stressbedingten Krankheitstage und die Kosten der Allgemeinheit für Arbeitslosengeld / Hartz IV und sonstige Sozialleistungen. Ziehen wir die Lohnkosten für die zusätzlich eingestellten Mitarbeiter (rund 50.000 EUR) ab, verbleiben immerhin noch rund 450.000 EUR mehr Gewinn. Bei einer Steuerbelastung von 30% bedeutet dies im konkreten Beispiel Steuermehreinnahmen von „nur“ 135.000 EUR, und dabei sind die eingesparten Sozialausgaben noch gar nicht berücksichtigt.

Dieses Beispiel kann man gern weiter hochrechnen und dann liegt es eigentlich auf der Hand, dass das in Deutschland geltende Widerrufsrecht in Deutschland volkswirtschaftlich betrachtet völliger Unsinn ist.

Ob der Shop durch eine kostenlose Rücksendung in Kundenbindung investieren will oder nicht, sollte dem Shop überlassen sein. Dafür brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Es wäre daher dringend an der Zeit, das gesetzliche Widerrufsrecht zu refomieren und damit die Volkswirtschaft und nicht zuletzt die Allgemeinheit zu entlasten.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 21.09.2010
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