Bundesrat – Segway darf auf Radwegen fahren

Die einachsigen Elektroroller Segway sind in Deutschland endlich für Radwege zugelassen. Der Bundesrat hat jetzt die "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" verabschiedet. "Nachdem über vier Jahre an der Verordnung gearbeitete wurde, ist das Fahren der elektronischen Roller damit deutschlandweit geregelt", sagt André Zeitsch, Geschäftsführer der STM GmbH, die in München Stadtführungen mit Segways anbietet.

Für die elektronischen Roller wurde eigens eine Fahrzeugklasse "eMo" ("elektronische Mobilitätshilfe") geschaffen. Die eMos dürfen künftig auf Radwegen verkehren. Sind keine Radwege vorhanden, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Abweichend davon können Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen genehmigen.

Segways müssen laut der neuen Vorschrift mit einem Versicherungskennzeichen ("Moped-Kennzeichen") sowie Klingel und Licht ausgestattet sein. Eine Helmpflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht gefordert. Jedoch müssen die Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. "Nun können wir unseren Gästen auch den Englischen Garten und weitere Parks der Stadt zeigen, die wir bisher umfahren mussten", sagt André Zeitsch. "Alles in allem ist die Verordnung eine sehr gelungene Lösung, mit der sich der Segway als Verkehrsmittel etablieren kann. Wir haben jetzt eine Vorraussetzung, die umweltfreundliche und zeitgemäße Mobilität ermöglicht."

Der Bundesrat legte die Breite der Mobilitätshilfen final auf 0,7 Meter fest und folgte damit der ersten Fassung der Verordnung. Der Änderungsvorschlag der Länder, die Breite auf 0,9 Meter zu erhöhen, da auch Fahrräder mit Anhängern bis zu 1 Meter Breite zugelassen sind, wurde nicht mit aufgenommen.

Hier konnten sich die Länder gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nicht durchsetzen. Die Gefahr war zu groß, dass das gesamte Änderungspaket der Länder nicht vom Verkehrsministerium akzeptiert worden wäre. So wurde dieser Punkt den anderen Änderungswünschen (Benutzung der Radwege, Wegfall der Dynamopflicht, u. a.) geopfert.

Mit der verringerten Breite kann der Offroad-Segway x2 nicht als eMo zugelassen werden. Die Länder möchten zuerst Erfahrungen mit dem schmaleren Standardmodell i2 sammeln, um dann ggf. später die Verordnung bezüglich der zugelassenen Breite anzupassen.

Das Modell Segway PT i2 ist 0,68 Meter breit, das Modell PT x2 0,84 Meter.
Segway erwägt aber, für die Offroad-Variante schmalere Reifen anzubieten, die die von der Verordnung gewünschte Breite einhalten.

Quelle: openPR openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.07.2009
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