Bausparen – aber richtig! Wo liegen die Unterschiede und auf was sollte zwingend geachtet werden?

Bausparangebote gibt es inzwischen wie Sand am Meer: Nicht weniger als 100 Tarife gibt es von diversen Anbietern. Der Interessent sollte sich sein Ziel klar vor Augen halten: Soll am Ende ein günstiges Darlehen für ein reales Bauvorhaben in Anspruch genommen werden oder ist das Hauptziel eher im Bereich Sparen (also der Erzielung von möglichst hohen Zinserträgen) angesiedelt?

Bausparen erfordert vorherige Information über Varianten und Möglichkeiten staatlicher Förderung

Wer einen Bausparvertrag abschließen möchte, muss sich vorab über die verschiedenen Tarife und Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Anbieter informieren. Prinzipiell ist es immer ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse. Dabei ist der Zweck per Definition grundsätzlich die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen unter Ausnutzung staatlicher Förderung. So können VL (Vermögenswirksame Leistungen) zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage sowie Wohnungsbauprämien beantragt werden. Generell sind diese Förderungen abhängig von Einkommenshöchstgrenzen des Arbeitnehmers und können im Falle der Arbeitnehmersparzulage bis zu 9% von max. 470 Euro jährlich und im Falle der Wohnungsbauprämie 8,8% von max. 512 Euro (bzw. bei Ehegatten 1024 Euro) betragen. Ob nun mit oder ohne staatliche Förderung: Bausparen kann immer interessant sein! Dabei sollte der Sparer sich möglichst von vorn herein über sein Ziel im Klaren sein: Soll nach Ablauf der Ansparphase (plus ggf. Sperrphase) Wohnungseigentum erworben und mit einem vergünstigten Darlehensvertrag finanziert werden oder dient der Sparvertrag der Erzielung von Kapitalzuwächsen und soll nach der Ansparphase ausgezahlt werden? Für beide Varianten gibt es unterschiedliche Angebote der entsprechenden Bausparkassen, die verglichen werden sollten.

Bausparsumme, Mindestsparzeit, Bewertungszahl und Co. – Kennzeichen des geeigneten Bausparvertrages

Bei jedem neuen Bausparvertrag muss eine Bausparsumme festgelegt werden. Dies ist die Summe, die nach dem Ende der Ansparphase zu einem vorab vertraglich festgelegten Zinssatz als Bauspardarlehen gewährt wird. Je nach Höhe wird eine Abschlussgebühr von 1 bis 1,6% dieser Summe fällig. Die Mindestsparzeit wird im Vertrag definiert und umfasst einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten. Während dieser Sparphase werden regelmäßige (meist monatliche) Einzahlungen (die Sparraten) auf das Bausparkonto eingezahlt. Anhand des Zinssatzes, der Sparrate und der Mindestsparzeit wird die sog. Bewertungszahl errechnet, die Auskunft über den Stand bis zur Zuteilungsreife des Vertrages gibt. Ist die notwendige Bewertungszahl erreicht, erfolgt die Zuteilung. Hier nun kann der Sparer entscheiden, ob er das Darlehen in Höhe der Differenz der Bausparsumme und des angesparten Guthabens in Anspruch nehmen möchte oder ob das Guthaben ausgezahlt werden soll. Das Bauspardarlehen ist prinzipiell ein Annuitätendarlehen mit vorher fixiertem Zins. Jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung des Darlehens, die Bausparkasse prüft trotz des bestehenden Bausparvertrages Bonität und weitere Ausfallrisiken, meist ist das Darlehen auch über zusätzlich abzuschließende Risikolebensversicherungen abzusichern. Das angesparte Guthaben jedoch wird in jedem Fall ausgezahlt.

Fazit: Welcher Tarif ist der richtige für welche Zielsetzung?

Zunächst sollten die Anlageziele des Bausparvertrages genau definiert werden. Wird als Priorität die Erzielung eines möglichst hohen Guthabenzinses festgelegt, werden das Bauspardarlehen und der spätere Zinssatz dafür unwichtig. Hier sollte auf einen hohen Guthabenzinssatz sowie die Möglichkeit der Anpassung der Regelbesparung geachtet werden. Ist dagegen in erster Linie das spätere Darlehen interessant, sollten beim Vertrag diejenigen Tarife gewählt werden, die besonders günstige Darlehenszinsen beinhalten. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Bausparvertrag nicht mit regelmäßigen Sparbeiträgen zu besparen, sondern die notwendige Zahlung auch als sofortige Einmalzahlung vorzunehmen.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.12.2010
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