Angabe der Tätigkeiten: Klartext ist gefragt

AnwaltskanzleiBewerber sind Kämpfer. Bei der heutigen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt müssen sie das auch sein. Durchsetzungsvermögen wird gefordert. Wer sich im Rangeln um die Traumstelle durchsetzen will, lässt seine Qualitäten für sich sprechen – in der Bewerbung. Nur zu gern wird dieser Wettbewerb, den wir als
Bewerbungsprozess kennen, dramatisiert. Personalentscheider bewerten, selektieren und wägen ab, bis er gefunden wurde: Der Auserwählte.

Die wenigsten Unternehmen suchen dieser Tage jedoch nach dem „Einen“. Nachfolger für tragende Stellen im Betrieb müssen schnell gefunden werden. „Passt der Bewerber ins Anforderungsprofil?“, ist die Kernfrage. Viel mehr als der Mensch stehen an diesem Punkt seine Kompetenzen im Mittelpunkt. „Was kann er und was will er?“, entscheiden über den Erfolg des Bewerbers. Viele Bewerber unterschätzen diesen Faktor und gehen nachlässig bei der Angabe ihre Tätigkeiten um.
Aussage der Angabe
Fehler bei den Angaben von Tätigkeiten scheinen zunächst ausgeschlossen. Ein Bewerber weiß schließlich, welche Aufgaben er in seinem ehemaligen Betrieb ausgeführt hat. Erklärungsversuche im Anschreiben oder der einfache Eintrag im Lebenslauf erweisen sich allerdings immer häufiger als Brennpunkt in den Bewerbungsunterlagen von Bewerbern.
Fiktiver Eintrag in einem Lebenslauf:
Waste Removal Engineer (Umweltservice); 01/2014
Im oben angegebenen Beispiel eines Eintrages in einem Lebenslauf, finden sich drei übliche Fehler. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Bestandteilen Berufsbezeichnung, Arbeitgeber und Beschäftigungszeitraum. Doch wo es einen Fehler gibt, da ist auch eine Lösung.
Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung im Beispiel ist korrekt angegeben. Dennoch ergeben sich zwei Schwierigkeiten. Erstens können Personalentscheider nicht hinter jede Fassade neumodischer Berufsbezeichnungen blicken und zweitens fehlt die Beschreibung der Tätigkeit. Ein Waste Removal Engineer wurde früher noch Müllmann genannt. Durch eine stichwortartige Beschreibung seines Jobs (Beispiel: Bullet Points) würde ein Personalentscheider vielleicht sogar von selbst darauf kommen.
Arbeitgeber
Der ehemalige Arbeitgeber interessiert den Neuen für gewöhnlich nicht sonderlich. Eine nähere Beschreibung des Ex-Betriebes kann daher ausgelassen werden. Der genaue Firmenname ist dennoch wissenswert und sollte daher vollständig angegeben werden. Die einfache Dienstleistung (Beispiel: Umweltservice) ist nicht ausreichend. Außerdem fehlt der Standort der Arbeitsstelle.
Beschäftigungszeitraum
Auch der Beschäftigungszeitraum kann von Interesse sein. Beim Anblick des Beispiel-Eintrages stellt sich die Frage, ob der Bewerber lediglich im Januar 2014 für seinen Umweltservice tätig war. Handelt es sich bei der Angabe um den Beschäftigungsbeginn oder das Ende des Anstellungsverhältnisses? Es sollte stets (Beispiel: .. bis/- ..) der gesamte Beschäftigungszeitraum angegeben werden.
Eingliederung ins Anschreiben:
Die Angabe von Kompetenzen ist im Anschreiben ebenso bedeutend. Dabei spielen die Tätigkeiten eine wichtige Rolle, in denen das notwendige Know-how für den umworbenen Job erlernt und ausgeführt wurde. Hier ist es wichtig, eine Verbindung zwischen jeder Angabe und der zukünftigen Tätigkeit im Wunschunternehmen zu bauen.
Die Aussagekraft der Tätigkeiten ist entscheidend. Ein Bewerber sollte sich daher vor der Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen folgende Fragen stellen:
„Wie würde eine zweite Person meine Bewerbung lesen und würde sie verstehen, welche Tätigkeit ich ausgeführt habe?“
Selbstinszenierung in der Bewerbung
Genau genommen ist eine Bewerbung an sich eine einzige Selbstinszenierung. Der Bewerber preist sich durch seine Unterlagen an. Hierbei möchte er so gut, wie möglich, in das Anforderungsprofil des Wunschunternehmens passen. Da die Tätigkeiten im Mittelpunkt stehen, stellt sich die Frage, wie sehr er seine Kompetenzen ausspielen kann.
Ehrlichkeit sollte ein Grundsatz jeder Bewerbung sein. Doch wo liegt die Grenze zwischen Downshifting, Prahlerei und Lüge? Leistungsnachweise sind in einer Bewerbung obligatorisch. Sagt der Bewerber sich also mehr Kompetenzen zu, als er nachweisen kann, kommt dieses Lügengebilde spätestens im Vorstellungsgespräch ans Licht – und der Job ist weg.
Downshifting ist ebenso wenig effektiv. Viele Bewerber sind ZU ehrlich. Ganz nach dem Motto:
„Wenn bei Ihnen noch etwas frei ist, dann könnte ich vielleicht der Richtige sein.“
Von Motivation fehlt jede Spur. Doch wer sich nicht als beste Wahl verkaufen kann, wird sich an die Jobsuche gewöhnen müssen. Die tatsächlichen Kompetenzen des Bewerbers sind die Grundpfeiler seiner Bewerbung, doch seine Motivation ist entscheidend.
Tätigkeiten im Wandel
Der plötzliche Tätigkeits- oder Branchenwechsel ist nicht einfach zu erklären. Wenn einem der Job nicht mehr zusagt, an den Rande des Wahnsinns treibt oder schlichtweg nicht mehr zur Lebenssituation des Bewerbers passt, dann wird es Zeit für eine Veränderung. Vielen Bewerbern fällt es schwer, diesen Sinneswandel in Ihrer Bewerbung zu erklären.
Das Motivationsschreiben ist der beste Ort, um an diesem Problem anzusetzen. Durch die sogenannte dritte Seite der Bewerbung, kann der Bewerber darstellen, wie es zu diesem Wandel kam und warum der neue Arbeitgeber seine neuen Bedürfnisse erfüllt.
www.die-bewerbungsschreiber.de/
Die richtige Angabe der Tätigkeiten ist ein elementarer Bestandteil jeder Bewerbung, sollte von jedem Bewerber mit viel Sorgfalt ausgeführt werden und kann über Erfolg und Absage entscheiden.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.12.2014
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