Als Entlastung der Bürger gestartet – als Entlastung der Energiewirtschaft gelandet

energie-stromVermittlungsausschuss streicht steuerliche Sanierungsförderung und bestätigt Grunderwerbsteuerbefreiung von Netzbetreibern.
„Wenn die Politik nur in der Lage ist Gesetze zu machen, die den Bürger belasten, kann die Energiewende nicht gelingen“, kommentiert Klaus Franz, Vorsitzender des GDI, das Scheitern der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Im Jahr 2013 werden die Verbraucher 20 Mrd. für Strom aus erneuerbarer Energie bezahlen, der an der Strombörse nur 2,5 Mrd. EUR wert sein wird. Allein die darauf entfallenden zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen sind höher, als die für das gescheiterte Gesetz kalkulierten Steuerausfälle. Statt den Ausbau der erneuerbaren Energie sinnvoll zu koordinieren, übertreffen sich die Bundesländer jedoch bei den Ausbauzielen und schrauben damit die Belastung der Bürger immer weiter in die Höhe. Auf diese Weise werden die ambitionierten Einspar-Ziele der Bundesregierung nicht erreicht.
„Die Streichung der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung macht eins ganz deutlich: Der Politik geht es nicht um die Entlastung der Bürger, sondern allein um zusätzliche Einnahmen im Windschatten der Energiewende. Dass am Ende aus dem einzigen Gesetzesvorhaben für Energieeffizienz der Haushalte ein weiteres Gesetz zugunsten der Energiewirtschaft wird, ist sehr bedauerlich“, so Franz weiter.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.12.2012
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