Alles nur geklaut

Leider kommt es im Internet immer wieder zu Urheberrechtsverstößen. Es ist im Netz ein Leichtes, urheberrechtlich geschützte Leistungen und Werke auf einfache Weise zu kopieren und für eigene wirtschaftliche Zwecke nutzbar zu machen.

Schnell wird, auf der Webseite des Herstellers oder des Mitbewerbers, ein dort abgebildetes Foto heruntergeladen und schon muss man sich nicht mit Fotokauf oder evtl. teuren Fotografen auseinandersetzen. Das heruntergeladene Foto wird jetzt unmittelbar in das eigene Angebot oder in den Shop übernommen. Bei Bildern mit Copyright-Vermerk wird mit einem Photo -Bearbeitungsprogramm der Hinweis entfernt evtl. das Bild noch gespiegelt, farblich ein wenig verändert und noch schnell ein eigener Copyright Hinweis eingesetzt!

Leider wissen viele das was sie gerade getan haben nicht legal ist.

„Ein urheberrechtlich geschütztes Foto darf nicht ohne die vorherige (!) Zustimmung des Fotografen, als Urheber, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Verwertungshandlungen sind zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten, damit dieser die Möglichkeit hat eine angemessene finanzielle Gegenleistung für sein Werk zu erhalten. Denn Betreiber von Internet-Shops oder anderen Internetseiten tätigen erhebliche Investitionen in der Anfertigung ansprechender Produktfotos.“ so Rechtsanwalt Johannes Richter von internet-rostock.de

Budoten konzentriert sich auf gute und hochwertige Produktdarstellungen. Nicht wenige unserer Produktfotos werden komplett in unserem Haus gestaltet und angefertigt. „Leider kommt es immer wieder zur illegalen Verwendung unserer Produktfotos. Diese werden mit finanziellem Einsatz designt, gekauft oder von professionellen Fotografen erstellt. Unser Wettbewerbsvorteil wird durch diesen Bilderdiebstahl angegriffen und es kostet uns viel Zeit und Nerven. Wir gehen mit jeder nötigen Härte gegen Urheberrechtsverletzungen vor, denn letztendlich geht es hierbei nicht nur um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein Angriff auf unser Alleinstellungsmerkmal und somit auch um die Sicherung der Arbeitsplätze in unserem Unternehmen.“

Auch wenn kurzfristig ein Erfolg mit gestohlenen Foto oder Design erzielt wurde, kann jedoch schnell ein böses Erwachen in Form eines Einschreibens im Briefkasten landen. Hier handelt es sich in der Regel um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In diesem Schreiben werden die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt. Ferner soll innerhalb einer Frist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden, in welcher man sich für jeden Fall einer erneuten Verletzung, zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Hierzu sagt Rechtsanwalt Johannes Richter von internet-rostock.de: „Der Rechtsverletzer ist gegenüber dem Urheber zum Ersatz des durch die unbefugte Nutzung der Fotos entstandenen Schadens verpflichtet, gemäß § 97 Abs. 1 UrhG. Das für ein Schadensersatzverlangen stets erforderliche Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, dürfte regelmäßig vorliegen. Da der Abgemahnte die Fotos nicht selbst angefertigt hat, hätte er bei der Anwendung der erforderlichen Sorgfalt ohne weiteres erkennen können, dass zur Verwendung der Bilder keine Berechtigung bestand.“

Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 19.03.2008, Aktenzeichen – 12 O 416/06 – entschieden, dass bei unberechtigter Nutzung von Lichtbildern der Rechteinhaber gemäß § 97 Abs. 1 UrhG Anspruch auf Schadensersatz im Umfang einer angemessenen Lizenzgebühr habe. Hierbei sind, wie im Wettbewerbsrecht auch, im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu stellen. Verwerter müssten sich grundsätzlich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten erkundigen.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf stellte noch mal sehr deutlich die Problematik des „Fotoklaus im Internet“ dar. Gerade bei kleineren Onlineshops und Auktionsbetreibern stellt diese Problematik leider keinen selten anzutreffenden Einzelfall dar. Im Internet ist ein regelrechter Wettstreit um gute Fotos entstanden. Teilweise fehlt hier den Benutzern ein völliges Unrechtsbewusstsein. Die Verletzer verkennen oftmals, dass hinter guten Fotografien auch ein erheblicher finanzieller- sowie Arbeitsaufwand steckt. Der Fotodieb hat durch seinen Bilderklau in diesem Moment einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denen, die Mühen und Zeit in Individualität und Qualität investieren.

Quelle: openPR / Budoten

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.04.2010
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Europäische Schwerter

 
Jean Fuentes Schwert Vampirjäger
die Klinge ist aus 440er Edelstahl, leicht angeschliffen und hat eine Gesamtlänge von ca. 87 cm, Klingenlänge ca. 67 cm, Das Ninjaschwert Vampirjäger ist ohne Scheide ca. 1086 Gramm schwer und wurde dem Schwert von Blade nachempfunden. Es wird inklusive Blasrohr mit 6 Pfeilen, verstellbarem Trageriemen für den Rücken und einer Kunststoffsaya geliefert. Es handelt sich um einen Dekorationsartikel, er ist nicht zum p...
 
Schwert Fate Stay Night Saber
Klingenstahl: Kohlenstoffstahl ,Griffmaterial: Kunststoff, Scheide: Kunststoff, Klingenlänge: 76 cm, Gesamtlänge: 103 cm, Gesamtlänge (mit Scheide): 113 cm, Gewicht (ohne Scheide): 1440 g Das Schwert Excalibur, das von Saber aus dem Anime Fate Stay Night geführt wird.

Die Klinge ist aus Kohlenstoffstahl, Griff und Scheide aus Kunststoff.
 
Römisches Spatha-Reiterschwert
Gesamtlänge: 84 cm, Klingenlänge ca. 65 cm Die Klinge ist handgeschmiedet aus Kohlenstoffstahl. Der Griff ist aus Holz und Knochen. Mit Scheide. Nicht geschliffen.

Hergestellt in Indien.
 
Jean Fuentes Templer Schwert
Klinge: Edelstahl, Griff in den Zwischenräumen mit Samt ausgelegt - Länge Klinge: 58 cm
- Gesamtlänge: 86 cm
- Länge Griff: 14,5 cm
- Gewicht Schwert: 804 g

Klinge ist nicht scharf geschliffen.

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahre. Bei Erwerb benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen.
 
Kurzschwert Templer
Klingenlänge 59 cm, Gesamtlänge 76,5 cm Hergestellt von Marto in Spanien! Die Klinge ist aus 420 rostfreiem Stahl. Der Griff ist reich verziert.
 
Römischer Gladius 81213
Klingenstahl: Kohlenstoffstahl ,Griffmaterial: Holz Messing, Scheide: Holz Messing, Klingenlänge: 51 cm, Gesamtlänge: 69 cm, Gewicht: 850 g Rustikal verarbeiteter Gladius mit dekorativen Messingbeschlägen.
 
Jean Fuentes Schwert Ritter Chivalry - Aragorns Schwert E154
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Ritterlichkeit war ein Begriff der eine Vielzahl von verschiedenen Aspekten der mittelalterlichen Welt repräsentierte. Im frühen Mittelalter gehörte Ritterlichkeit zur Gesellschaft von Rittern und bezog sich auf Taten oder Tapferkeit...
 
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Jean Fuentes Schwert Excalibur E1146
Klinge 440er rostfreier Edelstahl, Länge 110 cm. Lieferung inkl. Wandhalter. Die Legende berichtet, dass das Schwert Excalibur das magische Schwert des König Artus von Britannien war. Er war der Sohn von König Uther-Pendragon und wurde nach seiner Geburt einem alten, weisen Mann namens Merlin übergeben, der 18 Jahre über seine Erziehung wachte. König Artus sollte der We...