Ab 2015: Verschärfung der Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige
„Infolge des mittlerweile automatisierten Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten steigt die Entdeckungsgefahr für Steuerhinterzieher mit Auslandskonten oder ausländischen Investments“, sagt WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Auch die Schweiz hat mittlerweile Kooperationsbereitschaft erklärt.
Bis vor einigen Jahren erschienen Steuerhinterziehern ihre Schwarzgeldkonten zum Beispiel in Liechtenstein oder der Schweiz vor dem Zugriff der deutschen Finanzverwaltung sicher. Die Entdeckungsgefahr war damals gering. Durch den Ankauf von Steuer-CDs hat sich diese Situation aber nachdrücklich geändert.
Zudem setzen Deutschland, die USA und weitere Industriestaaten ausländische Banken und Staaten zunehmend unter Druck. Die Schweiz und viele ihrer dort ansässigen Banken bemühen sich derzeit ihre „Altlasten“ zu bereinigen und signalisieren Kooperationsbereitschaft mit ausländischen Steuerbehörden.
Insbesondere durch die Automatisierung des Informationsaustausches zwischen den Staaten der Europäischen Union ist die Gefahr der Entdeckung für Steuerhinterzieher deutlich gestiegen. Darüber hinaus wollen auch Nicht-EU-Staaten dem automatisierten Austauschverfahren beitreten. Auch die Schweiz will voraussichtlich noch im Herbst diesen Jahres Verhandlungen mit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über einen Informationsaustausch zu Steuerzwecken aufnehmen.
Wie man unter anderem im „Steuerfall Hoeneß“ sehen konnte, drohen in Deutschland mittlerweile drastische Strafen, wenn ein Steuerhinterzieher durch die Behörden überführt wird. Seit dem ersten Ankauf von Steuer-CD´s wurde durch viele Steuerhinterzieher daher eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt. Doch bei der Selbstanzeige sind viele Hürden zu nehmen und umfangreiche Formalien einzuhalten. Deshalb wenden sich Betroffene in der Regel auch an einen versierten Steuerberater oder Fachanwalt zur Abfassung der Selbstanzeige.
„In diesem Zusammenhang sollten betroffene Steuerpflichtige aber möglichst umgehend handeln“, erläutert WW+KN-Steuerexperte Winkler. Die Bundesregierung treibt derzeit eine Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige voran, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ende August wurde dazu der Referentenentwurf für eine gesetzliche Neufassung durch das Bundesministerium der Finanzen vorgelegt.
Im Referentenentwurf wurden unter anderem die schon im ersten Halbjahr zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verschärfungen bei der Selbstanzeige berücksichtigt. Experten halten es für wahrscheinlich, dass die damalige Bund-Länder-Vereinbarung auch der Grund dafür war, dass die Zahl der Selbstanzeigen in der ersten Jahreshälfte nochmals deutlich angestiegen war.
Bei einer Selbstanzeige muss der betroffene Steuerpflichtige zum einen die hinterzogenen Steuern sofort nachzahlen und daneben auch noch Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen entrichten. Weiterhin war bisher bei Steuerhinterziehungen von mehr als 50.000 Euro die Entrichtung eines Strafzuschlags für die Erlangung der Strafbefreiung verpflichtend. Diese Grenze soll nunmehr auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der Strafzuschlag soll sodann 10 Prozent der hinterzogenen Steuern betragen. Ein Strafzuschlag von 15 Prozent wird dann ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro fällig, der sich ab Beträgen von mehr als einer Million Euro auf 20 Prozent erhöht.
„Ganz entscheidend für die Neuregelungen zur Selbstanzeige ist auch, dass die Strafverfolgungsverjährung ab 2015 auf zehn Jahre erhöht werden soll“, erläutert WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler. Bisher waren hier in der Regel nur fünf Jahre relevant. Insofern muss der Steuerpflichtige künftig die letzten zehn Jahre detailliert offenlegen, um in den Genuss der Straffreiheit zu gelangen. „Doch das ist erfahrungsgemäß besonders schwierig, da die Banken oftmals Daten aus den Jahren 2002, 2003 oder 2004 schon komprimiert oder gar gelöscht haben“, erläutert Winkler. Sein klarer Rat an Betroffene ist daher unbedingt noch in diesem Jahre ihre Selbstanzeige auf den Weg zu bringen.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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